GGSC - Abfallgebührenrecht [GGSC]

Eine Fehlertoleranzschwelle von 12% im Rahmen einer abfallrechtlichen Gebührenkalkulation kann nicht als unbeachtlich eingestuft werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren mit Urteil vom 27.11.2019 (Az.: 9 CN 1.18) entschieden und damit das vorgehende Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (v. 17.08.2017, Az.: 4 N 15.1685) aufgehoben.

 Berlin, 29.04.2020

Ladenbesitzer und andere Gewerbetreibende, die von Schließanordnungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus betroffen sind, sehen sich erheblichen finanziellen Einbußen ausgesetzt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesministerium der Finanzen (fortan: BMF) nun für von der COVID-19-Epedemie unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige einige Erleichterungen hinsichtlich der Stundung von Steuerforderungen geschaffen (vgl. BMF Schreiben vom 19.03.2020, Gz.: IV A 3 – S 0336/19/10007:002). Der vorliegende Beitrag gibt Auskunft zu der Frage, ob diese Erleichterungen auch bei der Erhebung von Abfallgebühren anwendbar sind.

 Berlin, 27.04.2020

Bei Einschränkungen der Abfallentsorgung (z.B. aufgrund von Personalengpässen in der Corona-Krise) stellt sich auch die Frage, ob die Gebührenschuldner einen Anspruch auf Gebührenminderung haben, wenn einzelne oder auch mehrere Touren ausfallen oder nachgeholt werden.

 Berlin, 20.04.2020

Die Verbringung von Abfällen in das europäische Ausland erfordert die Durchführung eines abfallrechtlichen Notifizierungsverfahrens, soweit die verbrachten Abfälle nicht in der „Grünen Liste“ aufgeführt sind. Die dafür entstehenden Kosten werden in Form von Verwaltungsgebühren erhoben. Das VG Düsseldorf hat sich kürzlich in einem Beschluss mit der Frage der Rechtmäßigkeit von Verwaltungsgebühren befasst, die anhand der Menge des zu genehmigenden Abfalls bemessen wurden (vom 28.05.2019, Az.: 17 K 9985/18).

 Berlin, 09.10.2019

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Schleswig-Holstein hat die für die Jahre 2015 und 2016 im Landkreis Ostholstein geltenden Abfallgebührensatzungen für nichtig erklärt. Das Urteil enthält Hinweise zu den Anforderungen des Zitiergebotes in Satzungen sowie zur Erforderlichkeit von Fremdleistungsentgelten im Abfallgebührenrecht (Urteil vom 27.06.2019, Az.: 2 KN 1/19).

 Berlin, 11.09.2019

Der elektronische Rechnungsversand boomt. Kunden von Internet-Warenhäusern, Strom- und Telekommunikationsanbietern lassen sich Rechnungen immer seltener in Papierform übermitteln, sondern als jederzeit und allerorts abrufbare PDF-Datei. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (fortan: örE) den Nutzern ihrer öffentlichen Einrichtung diesen Service anbieten.

 Berlin, 24.07.2019

Zum 22.03.2019 ist nunmehr das Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) in Kraft getreten. Das bisherige Sächsische Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz trat außer Kraft.

Gemäß der neuen Rechtslage sind die Kosten für die Entsorgung illegal abgelagerter („wilder“) Abfälle unter bestimmten Voraussetzungen in der Gebührenkalkulation ansatzfähig.

 Berlin, 23.06.2019

Im Freistaat Sachsen kann eine leistungsunabhängige „Verwertungsgebühr“ als Festgebühr nach dem Behältermaßstab bemessen werden.

Nicht zu beanstanden ist weiterhin, wenn in der Satzung nur die Gebührensätze selbst angegeben werden, obwohl die Kommune Höhe und Staffelung der Gebühren anhand der pro Behältergröße durchschnittlich angeschlossenen Personenzahl kalkuliert hat.

 Berlin, 04.10.2018

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 26.04.2018 (BVerwG 9 BN 4.18) entschieden, dass der in der Abfallgebührenordnung der Stadtgemeinde Bremen verwendete Gebührenmaßstab (Kombination aus haushaltsbezogener Grundgebühr und mengen-/ personenbezogener Leistungsgebühr) nicht gegen Bundesrecht verstößt.

 Berlin, 05.09.2018

Bundesweit ist es in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Personenunfällen im Zusammenhang mit rückwärtsfahrenden Abfallsammelfahrzeugen gekommen.

Als Reaktion hierauf hat der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die Branchenregel 114-601 (Branche Abfallwirtschaft/ Teil I: Abfallsammlung) herausgegeben. Diese enthält einschränkende Regelungen zum Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen. Zahlreiche Kommunen sehen sich nunmehr veranlasst, die Organisation ihrer Abfallsammlung zu ändern und das Satzungsrecht anzupassen.

 Berlin, 18.07.2018