GGSC - Abfallrechtliche Entscheidungen in Kürze [GGSC]
Zuverlässigkeit bei Alttextil-Entsorgern
Mit dem OVG Saarlouis (Beschl. v. 06.10.2014, 2 B 348/14), dem OVG Bremen (Az.: 1 B 160/14) und dem BayVGH (Beschl. v. 08.09.2014, Az.: 20 ZB 14.1491 und 14.1492) haben drei weitere Obergerichte Bedenken gegen die Zuverlässigkeit für einschlägig bekannte Alttextil-Entsorger und die darauf gestützten Untersagungsanordnungen bestätigt.
Oberverwaltungsgericht zur straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für Alttextilcontainer
Das SächsOVG hat mit Beschluss v. 25.08.2014 (Az.: 3 A 748/13) u.a. entschieden, wann das Ortsbild durch Sammelcontainer übermäßig beeinträchtigt wird und welche Anzahl und Verteilung von Containern maßgeblich ist.
„Abfallschacht-Entscheidungen“ vor dem BVerwG
Die Klägerin, der als Eigentümerin eines Hochhauses die Stilllegung und den Verschluss von Abfallschächten auferlegt worden war, ist auch mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BVerwG erfolglos geblieben (Beschl. v. 07.10.2014, Az.: 4 B 22.14).
Möglichkeit der dauerhaften Ablagerung von Abfällen
„Bei der Festsetzung einer Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Pflichten nach § 5 Abs. 3 BImSchG kann die Möglichkeit der dauerhaften Ablagerung von Abfällen auf dem Betriebsgrundstück nicht berücksichtigt werden, wenn die erforderliche abfallrechtliche Planfeststellung oder Plangenehmigung fehlt und sie nicht zweifelsfrei zu erwarten ist“ (Leitsatz), hat der BayVGH in seinem Beschluss vom 30.09.2014, Az.: 22 ZB 13.579 entschieden.
Betreten eines Grundstücks und Fertigen von Bildaufnahmen auf Grundstück bei illegaler Abfallablagerung
Das OVG Berlin-Brandenburg hat sich in seinem Beschluss vom 05.09.2014 (Az.: OVG 11 N 118.12) mit den Voraussetzungen der Verpflichtung eines Grundstückseigentümers befasst, das Öffnen und Betreten seines Grundstücks sowie das Fertigen von Bildaufnahmen durch Mitarbeiter des Umweltamtes zu dulden.
Lagerung von Abfällen
Wird ein Brandschaden mitverursacht, weil dem betr. Abfallentsorger das grob fahrlässige Verhalten seines Geschäftsführers zuzurechnen ist, indem eine unzulässige, da über eine Genehmigung hinausgehende Lagerung von Abfällen veranlasst wurde, hat das Unternehmen die Kosten des Feuerwehreinsatzes zu zahlen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.10.2014, Az.: 1 S 1327/13).
Kennzeichnungspflicht in § 7 S. 1 ElektroG
Das OLG Hamm hat mit zwei aktuellen Urteilen klargestellt, dass die Kennzeichnungspflicht in § 7 S. 1 ElektroG nicht nur Belangen des Umweltschutzes dient, sondern auch Marktteilnehmer davor schützen soll, dass andere Marktteilnehmer die Regelungen des ElektroG über die Belastung mit Entsorgungskosten zu umgehen versuchen (Urt. v. 24.07.2014, Az.: 4 U 142/13 und vom 14.08.2014, Az.: 4 U 46/14).
OVG Berlin-Brandenburg
Die behördliche Inanspruchnahme von zwei Abfallerzeugern bei der vorläufigen Sicherung und späteren Beräumung und Entsorgung von Erdwällen mit vermischten (z.T. gefährlichen) Abfällen hat das OVG Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als zulässig bestätigt (vgl. Beschl. v. 19.09.2014, Az.: OVG 11 S 42.14).