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Der folgende Beitrag gibt Ihnen ein Update zu wichtigen Entscheidungen der Ober-/ Verwaltungsgerichte im Bereich Abfallrecht.
Radioaktive Abfälle im Zwischenlager
Vergeblich haben Kläger versucht, die zuständige Behörde zur Aufhebung einer atomrechtlichen Aufbewahrungsgenehmigung für ein Standort-Zwischenlager für radioaktive Abfälle zu verpflichten (BayVGH, Urt. v. 08.04.2024, Az.: 22 A 17.40026).
Auskunft über die Nachhaltigkeitsstrategie
Das VG Karlsruhe hatte die Frage zu klären, ob u.a. Sitzungsprotokolle und Beschlusstexte im Rahmen eines umweltinformationsrechtlichen Auskunftsanspruchs zu einer Nachhaltigkeitsstrategie offenzulegen sind (Urt. v. 04.03.2024, Az.: 10 K 1934/22).
Abfall als baurechtlich relevantes Störpotential
Wenn auf einem Betriebsgrundstück mehr als nur Klein- oder Restmengen an Abfall anfallen, vermittelt die betriebliche Abfallentsorgung ein Störpotential, das bei Prüfung eines baurechtlichen Abwehranspruchs von Bedeutung sein kann, wie ein aktueller Fall des VG Karlsruhe verdeutlicht (Urt. v. 24.01.2024, Az.: 2 K 1079/23).
Geheimhaltungsbedürftige Angaben zu Abfall
Das BVerwG hat sich im Rahmen eines UIG-Verfahrens u.a. mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen wettbewerbsrelevante Angaben zu Abfällen eines schrottverarbeitenden Betriebs offenzulegen sind (Beschl. v. 09.01.2024, Az.: 20 F 2.21).
BVerwG zu Deponierückstellungen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 20.12.2023 (Az.: 9 BN 4.23) das vorgehende Urteil des VGH Mannheim zu gebührenrechtlichen Fragen der Deponierückstellung, insb. zu dem Grundsatz der Periodengerechtigkeit, bestätigt.
Übermoblierung durch Altkleidercontainer
Nach Auffassung des VG Köln handelt es sich bei der Frage, ob es infolge zusätzlich aufgestellter Altkleider-Container zu einem „Überangebot“ bzw. einer „Überfrachtung“ kommt, um ein sachfremdes, da nicht straßenrechtliches Kriterium, wenn nicht im Rahmen eines Ratsbeschlusses für das gesamte Gemeindegebiet konkrete baugestalterische oder städtebauliche Erwägungen ergehen (Urt. v. 15.11.2023, Az.: 21 K 6744/19).
Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.