Update zu wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen

Der folgende Beitrag gibt Ihnen ein Update zu wichtigen Entscheidungen der Ober-/ Verwaltungsgerichte im Bereich Abfallrecht.


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Überlassungspflicht für Krankenhausabfälle

Das OVG Bautzen hat mit Beschluss vom 07.10.2024 (Az.: 4 A 820/20) die Überlassungspflicht für Krankenhausabfälle bestätigt. Ausführlich haben wir uns mit dieser Thematik in unserem Beitrag vom 19.12.2024 (Rubrik: GGSC/ Überlassungspflichten) befasst.

Rahmenvorgabe vor Gericht

Das OVG Rheinland-Pfalz hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 04.09.2024 (Az.: 8 A 10775/23.OVG) eine Rahmenvorgabe aufgehoben. Ausführlich haben wir uns mit dieser Thematik in unserem Beitrag vom 26.11.2024 (Rubrik: GGSC/ Überlassungspflichten) befasst.

Bereitstellung von Abfallbehältern

Das VG Gießen hat in seinem Beschluss vom 29.08.2024 (Az.: 8 L 2125/24.GI) die Anordnung eines Abholortes für Abfallbehälter bestätigt und auch für Wochenendhäuser selbst in den Wintermonaten entsprechende Mitwirkungspflichten der Abfallbesitzer bejaht.

Interimsvergabe bei Sammelleistungen

Das OLG Frankfurt a.M. hat einen Eilantrag eines Bieters zurückgewiesen, der sich gegen die Vergabeentscheidung bei einer Interimsvergabe für Sammlungsleistungen zu wenden versuchte (Beschluss vom 13.08.2024, Az.: 11 Verg 3/24).

Angaben zum VerpackG in der PPK-Ausschreibung

Das BayObLG hat in einem Beschluss vom 01.08.2024 (Az.: Verg 19/23) entschieden, dass bei einer PPK Ausschreibung umfassende Angaben zum Stand der Abstimmungsvereinbarung gemäß Verpackungsgesetz zu machen sind. Ausführlich haben wir uns mit dieser Thematik in unserem Beitrag vom 16.01.2025 (Rubrik: GGSC/ Überlassungspflichten) befasst.

Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte

Ein Umwelt- und Verbraucherschutzverband hat ein Geschäft, in dem neben Lebensmitteln auch neue Elektro- und Elektronikgeräte angeboten werden, mit Erfolg abgemahnt, da es gegen die Rücknahmepflichten des § 17 Abs. 1 Nr. 2 ElektroG verstieß (LG Köln, Urteil vom 23.07.2024, Az.: 84 O 124/23).

Löschung aus dem Altlastenkataster

Das OVG Bautzen hat mit Urteil vom 13.06.2024 (Az.: 4 A 57/21) zugunsten eines Klägers entschieden, der die Löschung seines Grundstücks aus dem Altlastenkataster begehrte.

Tauschähnlicher Umsatz bei Überlassung gefährlicher Abfälle

Der Bundesfinanzhof hat zu seinem Urteil vom 18.04.2024 (Az.: V R 7/22) folgenden Leitsatz formuliert: „Übernimmt ein Unternehmer gefährlichen Abfall zum ausschließlichen Zweck der gesetzlich angeordneten Entsorgung nach einem in Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Verwertungsverfahren zur Rückgewinnung/Regenerierung von Abfällen, liegt lediglich eine vom Unternehmer erbrachte Entsorgungsdienstleistung vor. Die Annahme eines tauschähnlichen Umsatzes kommt mangels Lieferung des gefährlichen Abfalls an den Unternehmer nicht in Betracht. Hieran ändert sich auch nichts dadurch, dass der Unternehmer einen möglichen Verkaufspreis von Stoffen, die er durch die spätere Verwertung des gefährlichen Abfalls gewinnen und wieder verkaufen kann, kalkulatorisch als Preisnachlass zugunsten der Kunden berücksichtigt.“

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

Link zur Homepage: www.ggsc.de

Gaßner, Groth, Siederer & Coll