Update zu wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen

Der folgende Beitrag gibt Ihnen ein Update zu wichtigen Entscheidungen der Ober-/ Verwaltungsgerichte im Bereich Abfallrecht.


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Der folgende Beitrag gibt Ihnen ein Update zu wichtigen Entscheidungen der Ober-/ Verwaltungsgerichte im Bereich Abfallrecht.


Verpackungssteuer verfassungsgemäß

Die gegen die Verpackungssteuer-Satzung gerichtete Verfassungsbeschwerde eines Schnellrestaurants in Tübingen ist unbegründet (BVerfG, Beschluss v. 27.11.2024, Az.: 1 BvR 1726/23). Ausführlich haben wir uns mit dieser Thematik in unserem Beitrag vom 27.01.2025 befasst (Rubrik: GGSC/ Kommunalabgabenrecht).

Veröffentlichung eines Umweltinspektionsberichts

Die Veröffentlichung eines Inspektionsberichts nach BImSchG, der eine Anlage zur Behandlung bzw. Zwischenlagerung von Bioabfällen betrifft, setzt die Richtigkeit der darin enthaltenen wettbewerbsrelevanten Informationen voraus. Dies hat das OVG Saarland entschieden (Beschl. v. 06.11.2024, Az.: 2 B 85/24).

Sanierungsanordnung bei Altdeponie

Mit Erfolg wandte sich ein Deponiebetreiber gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Sanierungsanordnung (VG Schleswig, Beschl. v. 04.09.2024, Az.: 6 B 7/24).

Auto oder Schrott?

Der Abfallbegriff steht bei Altfahrzeugen regelmäßig im Fokus. Für den einen ist es zu entsorgender Schrott, für den anderen eine verstaubte Perle. Den Versuch einer Klärung unternimmt hier das OVG Schleswig-Holstein (Beschl. v. 28.08.2024, Az.: 5 LA 26/23).

Anschlusszwang vor Gericht

Mit Erfolg wandte sich eine Antragstellerin gegen eine Anordnung zum Anschluss- und Benutzungszwang. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache ist der örE verpflichtet, die auf dem betr. Grundstück aufgestellten Behälter wieder zu entfernen (VG Schleswig, Beschl. v. 26.07.2024, Az.: 4 B 29/24).

Gelbe Tonne auf der Straße

Das VG Hannover hat entschieden, dass Gelbe Tonnen nicht dauerhaft auf der Straße stehen dürfen bzw. eine diesbezüglich verwehrte Sondernutzungserlaubnis nicht zu beanstanden ist (Urt. v. 25.07.2024, Az.: 7 A 5135/23).

BFH zum tauschähnlichen Umsatz

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für gefährliche Abfälle entschieden, dass es keinen tauschähnlichen Umsatz darstellt, wenn ein Entsorgungsunternehmen gefährlichen Abfall zum ausschließlichen Zweck der gesetzlich angeordneten Entsorgung übernimmt, auch wenn es einen möglichen Wiederverkauf der durch die Verwertung gewonnenen Stoffe kalkulatorisch als Preisnachlass zugunsten der Abfallerzeuger/ -besitzer berücksichtigt hat (Urt. v. 18.04.2024, Az.: V R 7/22). Ausführlich haben wir uns mit dieser Thematik in unserem Beitrag vom 26.02.2025 befasst (Rubrik: GGSC/ Organisation der Abfallwirtschaft).

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

Link zur Homepage: www.ggsc.de

Gaßner, Groth, Siederer & Coll