Update zu wichtigen abfallrechtlichen Entscheidungen

Der folgende Beitrag gibt Ihnen ein Update zu wichtigen Entscheidungen der Ober-/ Verwaltungsgerichte im Bereich Abfallrecht.


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Auslegung der Abfallverbringungsverordnung

Der EuGH hat sich in seinen Urteilen vom 23.10.2025 (Az.: Rs. C-221/24 und C-222/24) zur Auslegung von Art. 24 Abs. 2 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.06.2006 über die Verbringung von Abfällen und dabei unter anderem zu der Frage geäußert, ob die zuständige Behörde des Versandstaats zur Verwertung und Beseitigung der Abfälle verpflichtet ist, die sie nach einer von ihr entdeckten und als illegal erachteten Verbringung zurückgenommen hat.

Gebührenerhebung und Gesamtschuld

Das VG Dresden hat sich mit Fragen der Gebührenerhebung und Gesamtschuld sowie möglichen Widersprüchen zwischen Abfall- und Gebührensatzung befasst (Urteil v. 19.09.2025, 5 K 1718/22). Das Urteil und darüber hinausgehende Rechtsprechung haben wir ausführlich in unserem Artikel vom 26.11.2025 besprochen (Rubrik: GGSC/ Abfallgebührenrecht).

Taxonomieverordnung und radioaktive Abfälle

Im Rahmen seiner Taxonomie-Entscheidung hat sich der EuGH auch mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit die Endlagerung von radioaktiven Abfällen mit den Umweltzielen der Taxonomieverordnung in Einklang zu bringen ist (Urt. v. 10.09.2025, Az.: T-625/22).

Noch Parken oder schon Abfallablagerung?

Der BayVGH hatte darüber zu entscheiden, ob es sich bei Kfz, die von einer Reparaturwerkstatt auf öffentlichem Straßengrund abgestellt waren, bereits um Abfall handelte – was er im konkreten Fall verneint hat (Beschluss v. 27.08.2025, Az.: 11 ZB 22.1900).

Erdaushub und KrWG

Im Rahmen einer Verfügung zur Stilllegung von Anlagen zur Behandlung und Lagerung von Abfällen war u.a. darüber zu befinden, ob Bau- und Abbruchmaterial sowie pflanzliche Materialien und Erdaushub als Abfall zu beurteilen waren (BayVGH, Beschluss v. 14.08.2025, Az.: 22 ZB 24.938).

Kalkulation der Abfallgebühren

Das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 14.05.2025 (Az.: 9 B 14.19) zu den Potsdamer Wassergebühren lässt interessante Grundsätze zur Auslegung des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg erkennen – diese sind auch für die Kalkulation von Abfallgebühren relevant. Ausführlich werden wir dieses Urteil in einem unserer nächsten Beiträge besprechen.

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]