Anspruch auf Fördermittel
Für was der Staat Geld ausgibt – z.B. für Fördermittel – unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die Gerichte. Anders als bei hoheitlichen Eingriffen muss sich die Praxis der Leistungsverwaltung regelmäßig nur daran messen lassen, ob eine Gleichbehandlung ein anderes Ergebnis gebietet oder sonst Anhaltspunkte für eine willkürliche Entscheidung gegeben sind. Wie schwierig die gerichtliche Durchsetzung ist, musste zuletzt ein Deponiebetreiber erfahren, wie nachfolgender Beitrag zeigt.
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