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Der Einsatz von Kameras auf Wertstoffhöfen ist unter verschiedenen Aspekten hilfreich und daher weit verbreitet. Da in der Folge regelmäßig viele Kameras im Einsatz sind und diese dabei auch größere Bereiche abdecken, ist vom Wertstoffhof-Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Verwendung, insb. bei der Speicherung, gewährleistet ist.
Datenschutzrechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Kameras
Kameras dienen der äußeren Sicherheit, da Wertstoffhöfe regelmäßig Ziel von Einbrüchen sind. Kameras dienen der Sicherheit der auf dem Grundstück befindlichen Kunden, einfahrende Fahrzeuge, insb. mit hohen Aufbauten können ohne weitere technische Hilfsmittel eingesehen werden und Mitarbeiter:innen können, insb. an gefährlichen Arbeitsstellen oder bei risikoreichen Einsätzen überwacht und damit geschützt werden.
Ein aktueller Fall, für den [GGSC] vom betroffenen örE um rechtliche Unterstützung gebeten wurde, verdeutlicht: auch Datenschutzbeauftragte haben ein Auge hierauf und können mit erheblichen Eingriffsbefugnissen und drohenden Sanktionen datenschutzrechtliche Regelungen kurzfristig durchsetzen. Der konkrete Fall zeigte aber auch: gelegentlich schießt der Datenschutzbeauftragte auch über das Ziel hinaus.
[GGSC] unterstützt örE auch in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, z.B. bei Fragen der Videoüberwachung oder bei der Speicherung von Kundendaten und der Einführung elektronischer Systeme sowie bei der Ausarbeitung von Datenverarbeitungsverträgen, die insb. bei Logistik-Ausschreibungen Verwendung finden.