Eigenversorgung und Belieferung Dritter mit Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen

Aufgrund der wechselnden Preise am Strommarkt erlangt die möglichst langfristige Sicherstellung einer Stromversorgung zu stabilen und möglichst geringen Preisen eine immer weiter zunehmende Bedeutung für alle Unternehmen.


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In Frage kommende Flächen

Ausgangspunkt sind zunächst die möglichen relevanten Flächen auf einem Betriebs- bzw. Deponiegelände. Die aktuellen Gesetzesänderungen haben hier neue Realisierungsmöglichkeiten auch für Windenergieanlagen eröffnet. Für die Errichtung von PV-Anlagen kommt es entscheidend darauf an, welche aktuelle Nutzung z.B. auf einer Deponiefläche stattfindet und ob sich diese ggf. bereits in der Stilllegungsphase befindet.

Finanzierung und Vermarktung des erzeugten Stroms

Ein wesentlicher weiterer Punkt betrifft die Vermarktung des von PV- bzw. Windenergieanlagen erzeugten Stroms. Ziel sollte zunächst ein Eigenverbrauch in möglichst hohem Umfang sein. Dabei kann der Einsatz eines Speichers helfen. Für nicht benötigten Strom bietet sich die Belieferung und damit der Verkauf an Dritte oder eine Einspeisung in das öffentliche Netz und eine Förderung über das EEG für diese Strommenge an. Hinsichtlich der Finanzierung kann sich die Errichtung und der Betrieb durch Dritte anbieten. Allerdings ergeben sich dabei verschiedene vergaberechtliche Anforderungen. Ebenso sind für eine Förderung nach dem EEG verschiedene rechtliche und technische (vor allem messtechnische) Anforderungen zu erfüllen.

Link zur Homepage: www.ggsc.de 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]