[GGSC]-Erfolg beim EU-Gericht: Routinemäßige Verlängerung von Pestizid-Genehmigungen durch die EU-Kommission gestoppt

Am 19.11.2025 hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg in 3 Urteilen die umstrittene Praxis der EU-Kommission gestoppt, die bisher Genehmigungen von Pestizid-Wirkstoffen nach dem Ende ihres Geltungszeitraums routinemäßig verlängert, wenn sich das Verfahren zur Wiederzulassung des Wirkstoffs verzögert.


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Zum Verfahren

[GGSC] hat im Auftrag der Aurelia Stiftung dieses Urteil im Verfahren T-565/23 betreffend den Wirkstoff Glyphosat erstritten. Künftig darf die Kommission Pestizid-Genehmigungen nur noch im Ausnahmefall nach konkreter Prüfung des Einzelfalls für begrenzte Zeit verlängern und muss Gesundheits- und Umweltschutzbelange berücksichtigen.

Die Urteile des EU-Gerichts haben große Auswirkungen, weil hunderte Pestizide in der EU allein auf Grund solcher routinemäßigen Verlängerung im Verkehr sind und verwendet werden. Diese rechtswidrige Vollzugspraxis muss die EU-Kommission nun grundlegend umstellen.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Verfahrensinformation: https://www.ggsc.de/fileadmin/user_upload/Aktuelle_Meldungen/Aktuelle_Meldungen_PDF/2025/2025_1223084_Urteile_EuG_19.11.2025_Aurelia_KOM_Verfahrensinfo_GGSC.pdf 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]