Hinweis zur sog. „Bekanntgabefiktion“ bei seit dem 01.01.2025 erlassenen Abgabebescheiden
Lange Jahre galt der Grundsatz, dass Verwaltungsakte am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gelten. Diese sog. „Bekanntgabefiktion“ erlangt Bedeutung für die Ermittlung der Widerspruchs- bzw. Klagefrist, d.h. dem Zeitraum, in dem die von einem Verwaltungsakt betroffenen Personen Rechtsmittel einlegen können. Mit Wirkung zum 01.01.2025 wurde die Frist nun auf vier Tage verlängert.
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