Inlandsbezug bei Abfallverbringung
In einem kürzlich entschiedenen Strafverfahren hatte das Landgericht Hamburg klargestellt, unter welchen Voraussetzungen der Anwendungsbereich des § 1 Nr. 1 Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) eröffnet ist, wenn eine Verbringung „aus dem Bundesgebiet“ in Rede steht (LG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2025, Az.: 636 KLs 9/23). Diesbezüglich stellt sich die Frage, wann eine Abfallverbringungshandlung den erforderlichen Inlandsbezug aufweist.
Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.
Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen