GGSC - Nachhaltigkeitszertifizierung Biogas ab 01.01.2022

Nachhaltigkeitszertifizierung Biogas ab 01.01.2022

Biomasseanlagen müssen künftig Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen, wenn die installierte Feuerungswärmeleistung 2 MW überschreitet (ca. 700 kW installierte elektrische Leistung).


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Biomasseanlagen müssen künftig Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen, wenn die installierte Feuerungswärmeleistung 2 MW überschreitet (ca. 700 kW installierte elektrische Leistung).


Rechtlicher Rahmen

Die Anforderungen ergeben sich aus den Art. 4 bis 6 Biostrom-NachV. Die Biogasanlage muss ein Audit bestehen. Der Auditor muss ein von der EU zugelassenes Zertifizierungssystem anwenden. 

Für den Starttermin zum 01.01.2022 muss das Zertifikat am 31.12.2021 vorliegen. Für Biomasse, die bis zum Stichtag eingesetzt wird, sind die Anforderungen nicht zu erfüllen. 

Für Strom, für den kein Nachweis erbracht wird, wird nur der Monatsmarktwert gezahlt. 

Anlagenbetreiber sollten sich daher gründlich und frühzeitig auf das Audit vorbereiten und Kontakt mit der Zertifizierungsstelle bzw. dem Auditor aufnehmen. 

Rechtliche Abgrenzungsfragen können sich im Hinblick auf den auch hierfür geltenden Anlagenbegriff sowie bei Satellitenanlagen ergeben.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]