GGSC - Organisation der Abfallwirtschaft [GGSC]

Seit Inkrafttreten der DSGVO treffen auch kommunale Entsorgungsunternehmen und Abfallbehörden vermehrt Auskunftsersuchen der Bürger, die als Anschlusspflichtige in ihren Datenbanken registriert sind. Für verantwortliche Stellen bedeutet eine Auskunftserteilung erheblichen Aufwand. Um die „verlorene“ Arbeitszeit und die Kosten so gering wie möglich zu halten, behelfen sich nicht wenige Stellen damit, Auskunftsbegehren abzuwehren, indem bspw. darauf verwiesen wird, dass die betreffenden Dokumente bereits vorlägen oder es sich um rein interne Vorgänge handeln würde. Der BGH hat nunmehr über die Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs des Art. 15 DSGVO entschieden und die Rechtsposition der Auskunftsberechtigten gestärkt. Dies stellt die örE künftig vor große Herausforderungen.

 Berlin, 29.09.2021

Die Besteuerung der öffentlichen Hand befindet sich im Umbruch: Spätestens zum 01.01.2023 gilt für alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger § 2b UStG und mit ihm – das ist wohl sicher – strengere Regelungen zur Steuerbarkeit. Das sorgt verständlicherweise für Unmut bei den Kommunen und Skepsis gegenüber der Neuregelung. Dabei wird häufig verkannt, dass der neue § 2b UStG nicht nur die Steuerbarkeit der öffentlichen Hand ausweitet, sondern spiegelbildlich auch deren Möglichkeiten zum Vorsteuerabzug. Dies kann – zumindest in investitionsintensiven Bereichen mit geringen eigenen Personalkosten – die Kommune sogar zu ihrem Vorteil nutzen.

 Berlin, 27.09.2021

Die novellierte TA Luft ist am 14.09.2021 veröffentlicht worden, am 01.12.2021 tritt sie in Kraft. An einigen Stellen wurden die Anforderungen an Anlagen durchaus verschärft – das gilt auch für Anlagen zur Bioabfallverwertung und vor allem für die dortigen Einhausungserfordernisse. Von daher macht es für Anlagenbetreiber Sinn, sich mit den neuen Vorgaben, vor allem zur Einhausung zu befassen, um auch die entsprechenden Ausnahmen einordnen zu können.

 Berlin, 15.09.2021

Mit dem EEG 2021 hat der Gesetzgeber die sog. kommunale Teilhaberegelung zunächst für Onshore-Windenergieprojekte gesetzlich verankert. Diese war von der Branche sehnsüchtig erwartet worden, um die teilweise schwindende kommunale Akzeptanz von Windenergieprojekten zu fördern und gleichzeitig Rechtssicherheit im Hinblick auf die Strafbewehrung kommunaler Vorteilsgewährung (vgl. § 331-334 StGB) zu schaffen. Unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes forderte die PV-Branche ebenfalls eine kommunale Teilhaberegelung. Diese wurde für Freiflächenprojekte am 24.06.2021 beschlossen und trat schließlich zum 27.07.2021 in Kraft. Nach § 6 Abs. 3 n.F. können nunmehr Betreibergesellschaften von PV-Freiflächenanlagen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 ct/kWh für die tatsächlich eingespeiste Strommenge anbieten.

 Berlin, 08.09.2021

Die neue TA Luft ist endgültig beschlossen. Sie enthält neue Anforderungen an immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen. Sie gilt für Genehmigungsverfahren, deren vollständiger Genehmigungsantrag ab Inkrafttreten der TA Luft vorliegt. Für Bestandsanlagen gelten Übergangsfristen. Am 23.06.2021 hat die Bundesregierung die Änderungen des Bundesrates an der neuen TA Luft akzeptiert. Sie ist damit endgültig beschlossen und muss nur noch veröffentlicht werden. 3 Monate später tritt sie in Kraft.

 Berlin, 06.09.2021

Die neue Großfeuerungsanlagenverordnung enthält erstmals konkrete Vorgaben zur Energieeffizienzkontrolle. Auch für Abfallverbrennungsanlagen ist mit neuen Effizienzanforderungen zu rechnen. Das BImSchG fordert seit langem, beim Betrieb von Verbrennungsanlagen Abwärme zu nutzen bzw. Energie effizient zu verwenden. Im untergesetzlichen Regelwerk wird diese Pflicht bisher nur für Abfallverbrennungsanlagen durch die Wärmenutzungspflicht in § 13 der Abfallverbrennungsanlagenverordnung (17. BImSchV) umgesetzt. Anlagen, die dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) unterliegen, werden bisher generell von Anforderungen an die Energieeffizienz befreit.

 Berlin, 16.08.2021

Nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor drei Jahren war die Verunsicherung groß: Welche Anforderungen gelten künftig für die Datenerhebung und Datenspeicherung und was ist bei den Informations- und Einwilligungspflichten zu beachten? Die Aufregung hat sich mittlerweile gelegt. Dennoch sollte der Datenschutz in Unternehmen und Behörden nicht vernachlässigt werden. Dies gilt auch für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), die große Datensätze der Gebührenpflichtigen verwalten. Die Landesdatenschutzbeauftragten haben auch zunehmend ein „waches Auge“ und die Privatpersonen achten stärker auf die Verwendung ihrer Daten. Thema war dies beim diesjährigen Info-Seminar von [GGSC] am 10.06.2021.

 Berlin, 21.07.2021

Am Mittwoch, den 30.06.2021 um 12:30 Uhr findet das 3. [GGSC] Expert:innen-Interview mit Kor-nelia Hülter (bonnorange AöR) zum Thema „Sperrmüllsammlung – bürgerfreundlich und ressour-censchonend!“ statt. Wir laden Sie herzlich ein, über Zoom hieran teilzunehmen.

 Berlin, 23.06.2021

Der Eilantrag der von [GGSC] vertretenen Stadt Frankfurt/Oder und ihrer Wasserversorgungsgesellschaft FWA GmbH gegen die Flutung des Cottbuser Ostsees kann einen wichtigen Teilerfolg verbuchen. Die Braunkohlegesellschaft LEAG darf ihr Tagebaurestloch vorerst nur soweit fluten, dass kein sulfatbelastetes Wasser in die Spree überläuft. Außerdem will das Verwaltungsgericht Cottbus dem Europäischen Gerichtshof Grundsatzfragen zur Bedeutung des Trinkwasserschutzes vorlegen. Bis dahin bleibt offen, ob die Genehmigung der Flutung im Hauptsacheverfahren Bestand haben wird.

 Berlin, 09.06.2021

Wasserstoff gilt neben Strom als grüner Energieträger der Zukunft. Einige Abfallwirtschaftsbetriebe haben bereits eigene Erzeugungsanlagen errichtet: Mit Strom aus eigenen Anlagen erzeugen sie Wasserstoff, den sie als Treibstoff für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge verwenden. Ein Beitrag zum Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure.

 Berlin, 08.06.2021