GGSC - Organisation der Abfallwirtschaft [GGSC]
Urteil vom 16.09.2015
Das VG Hannover hat mit Urteil vom 16.09.2015 (Az.: 7 A 6561/13) entschieden, dass im konkreten Einzelfall Unzuverlässigkeit als Grund der Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis angeführt werden darf.
Gesetz zur Regelung der Umsatzsteuerpflicht juristischer Personen des öffentlichen Rechts
Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, wonach Beistandsleistungen nur dann nicht der Umsatzsteuer unterfallen, wenn sie auf öffentlich-rechtlicher Vereinbarung beruhen und nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen und entsprechend der Positionierung im Koalitionsvertrag wurde nunmehr ein Gesetzesvorhaben zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) beschlossen, welches die Umsatzsteuerpflicht juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) regelt.
Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, wonach Beistandsleistungen nur dann nicht der Umsatzsteuer unterfallen, wenn sie auf öffentlich-rechtlicher Vereinbarung beruhen und nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen und entsprechend der Positionierung im Koalitionsvertrag wurde nunmehr ein Gesetzesvorhaben zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) beschlossen, welches die Umsatzsteuerpflicht juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) regelt. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Immer wieder werden die Verwaltungsgerichte angerufen, um die Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen durch Behörden zu erreichen
Zwei jüngere Entscheidungen des VG Hannover und des VG Oldenburg geben Anlass, sich mit der Frage, wann ein Unterlassungsanspruch besteht, erneut auseinanderzusetzen.
Mitwirkung des Abfallbesitzers bei Bereitstellung von Müllbehältern und Sperrmüll zumutbar, wenn Grundstück wegen Unfallverhütungsvorschriften nicht angefahren werden kann
Die Einrichtung von grundstücksfernen Bereitstellungsplätzen für Abfallbehälter sorgt immer wieder für Streit zwischen Entsorgungsträger und Anschluss- bzw. Benutzungspflichtigen. Die Festlegung solcher Plätze und die damit verbundene Mitwirkungspflicht des Ab-fallbesitzers sind jedoch in einer Vielzahl der Fälle aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gerechtfertigt. Auch das VG Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 16.06.2015 einen Eilantrag gegen die Festsetzung von Abholplätzen zur Leerung von Abfallbehältern und Abholung von Sperrmüll abgelehnt.
VG Düsseldorf:
Das VG Düsseldorf hat mit Urteil vom 03.07.2015 – Az.: 26 K 5211/13 – entschieden, dass juristischen Personen des Privatrechts grundsätzlich kein Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW) zukommt. In dem Verfahren ging es um einen Informationszugang nach § 4 Abs. 1 IFG NRW.
ElektroG verabschiedet
Nachdem der Bundestag am 2.7.2015 die Neufassung des ElektroG verabschiedet hatte,stimmte der Bundesrat am 10.7.2015 zu. Damit sind nun die zentralen Verfahrensschritte geschafft.
Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf des BMUB hat der Bundestag verschiedene Änderungen beschlossen. Für die Umsetzung durch die örE relevant ist dabei u.a. eine Änderung im Falle des Optierens:
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat am 08.06.2015 (Az.: VGH N 18/14) entschieden, dass die Zwangsfusion der Verbandsgemeinden Maikammer und Edenkoben mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie der Landesverfassung unvereinbar und damit nichtig, die Kommunalreform als solche allerdings verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
Auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht über den Verweis in § 173 VwGO auf die ZPO die Möglichkeit, eine Mediation durchzuführen
In dem daher anwendbaren § 278 ZPO ist vorgesehen, dass das Gericht die Parteien für einen Güteversuch vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter, einen sog. Güterichter, verweisen kann. Der Güterichter ist gemäß § 278 Abs. 5 Satz 2 ZPO befugt, alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einzusetzen.
Kompostierungsanlage
Unter Bezugnahme auf die TA Luft kann eine Behörde auch für Kompostierungsanlagen, von denen nur geringe oder vernachlässigbare Geruchsbelästigungen ausgehen, nachträglich die Einhausung anordnen und den Einbau eines Biofilters vorschreiben. Für sich betrachtet begründet die Tatsache, dass die Anlage bislang als geruchsarm wahrgenommen worden ist, nach Auffassung des Gerichts noch keine Atypik, die eine Ausnahmeregelung von der TA Luft nach sich ziehen kann.