Verwaltungsgericht Berlin bestätigt BEHG-Pflicht von Abfallverbrennungsanlagen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 21.05.2026 die Musterklagen je eines Betreibers einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage und einer Sonderabfallverbrennungsanlage gegen die Emissionshandelspflicht ihrer Anlagen nach Maßgabe des nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) abgewiesen.
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