Abfallverbringung: OVG Greifswald bestätigt Informationsanordnung
Wenn Unregelmäßigkeiten mit grün gelisteten, ins Ausland verbrachten Kunststoffabfällen festgestellt wurden, darf die Abfallverbringungsbehörde den Betreiber der Anlage, bei dem die Abfälle angefallen sind, verpflichten, die Behörde vor künftigen Verbringungen solcher Abfälle ins Ausland zu informieren. So lässt sich ein aktueller Beschluss des OVG Greifswald vom 31.03.2025 zusammenfassen. Das OVG Greifswald bestätigte damit die Entscheidung des VG Schwerin im Eilverfahren und vergleichbare Entscheidungen des VG Halle und des OVG Magdeburg im Eil- und Hauptsacheverfahren.
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