GGSC - Kreislaufwirtschaftsrecht [GGSC]
Novelle
Bereits im letzten Jahr hat das Bundesumweltministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes (BattG) vorgelegt. Eine Novellierung war im Zuge der Änderung der EU-Batterierichtlinie notwendig geworden und ist bis zum 01.07.2015 umzusetzen. Die Neufassung des BattG liegt nunmehr der EU-Kommission zur Notifizierung vor.
Anpassungsbedarf auch für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Am 11.3.2015 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine Novellierung des ElektroG beschlossen. Dem schließt sich nun das Gesetzgebungsverfahren an. Vorbehaltlich etwaiger Änderungen, die dabei ggf. noch beschlossen werden, können künftig nicht nur gesteigerte Pflichten auf den Handel zukommen, der unter bestimmten Umständen ausdrücklich zur Rücknahme von Altgräten verpflichtet sein soll (vgl. dazu Beitrag vom 12.3. unter der Rubrik Tagesanzeiger).
Getrennt-Sammlung ab 01.01.2015
Nach § 11 Abs. 1 KrWG sind seit dem 01.01.2015 überlassungspflichtige Bioabfälle getrennt zu sammeln. Diese Verpflichtung besteht nicht uneingeschränkt, sondern steht unter einem Erforderlichkeitsvorbehalt. Dieser Erforderlichkeitsvorbehalt nimmt Bezug auf die Erfüllung der Verwertungspflichten nach § 7 Abs. 2 – 4 KrWG und die Anforderungen an die Rangfolge und Hochwertigkeit von Verwertungsmaßnahmen nach § 8 Abs. 1 KrWG.
Entsorgungsanordnung gegen Abfallerzeuger
Eine Entsorgungsanordnung gegen einen Abfallerzeuger ist zulässig, selbst wenn vorläufige Sicherungsmaßnahmen möglich wären. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat das OVG Berlin-Brandenburg die sofortige Vollziehung einer entsprechenden Entsorgungsanordnung einer Abfallbehörde für zulässig erklärt und den hiervon abweichenden Beschluss der Vorinstanz abgeändert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2014, Az.: OVG 11 S 42.14).
Begriff des Abfallerzeugers
Mit dem Begriff des Abfallerzeugers i.S.d. § 3 Abs. 5 KrW-/AbfG hat sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15.10.2014 (Az.: 7 C 1.13) ausführlich auseinandergesetzt. Die Klägerin war als Abfallerzeugerin für die Beseitigung von Löschwasser in Anspruch genommen worden, das aufgrund der zugesetzten Mittel und durch betriebliche Stoffe verunreinigt und als Abfall zur Beseitigung einzustufen war.
PPK-Verträge und Systembetreiber
Die existenzielle (Dauer-)Krise der Systembetreiber, die acht Monate nach Beginn des Kalenderjahres stolz verkünden, eine Verständigung über die Finanzierungslücke für 2014 gefunden zu haben, sollte auch erneuter Anlass für operativ tätige Kommunen sein, ihre PPK-Verträge mit den Systembetreibern zu prüfen.
Einführung der Biotonne und Satzungsanpassung
Hat sich der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entschlossen, die Biotonne rechtzeitig zum 01.01.2015 einzuführen, gilt es, die Satzungslage rechtzeitig an diese Neuerung anzupassen. Naturgemäß bedeutet dies, dass die Kommune sich vorher über die Rahmenbedingungen der Einführung bereits vergewissert hat.
OLG Stuttgart bestätigt: Kein Eigentum der Systembetreiber
Systembetreiber erlangen kein Eigentum an Verpackungen, die über eine kommunale Sammlung miterfasst werden. Bereits im Januar konnte [GGSC] für seine Mandantschaft ein entsprechendes Urteil des LG Ravensburg erwirken. Diese seit Langem von [GGSC] vertretene Rechtsauffassung ist nun abermals durch das OLG Stuttgart mit Berufungsurteil vom 28.10.2014 (Az.: 12 U 28/14) bestätigt worden.