GGSC - Kreislaufwirtschaftsrecht [GGSC]

Einführung der Biotonne und Satzungsanpassung

Hat sich der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entschlossen, die Biotonne rechtzeitig zum 01.01.2015 einzuführen, gilt es, die Satzungslage rechtzeitig an diese Neuerung anzupassen. Naturgemäß bedeutet dies, dass die Kommune sich vorher über die Rahmenbedingungen der Einführung bereits vergewissert hat.

 Berlin , 28.01.2015

OLG Stuttgart bestätigt: Kein Eigentum der Systembetreiber

Systembetreiber erlangen kein Eigentum an Verpackungen, die über eine kommunale Sammlung miterfasst werden. Bereits im Januar konnte [GGSC] für seine Mandantschaft ein entsprechendes Urteil des LG Ravensburg erwirken. Diese seit Langem von [GGSC] vertretene Rechtsauffassung ist nun abermals durch das OLG Stuttgart mit Berufungsurteil vom 28.10.2014 (Az.: 12 U 28/14) bestätigt worden.

 Berlin , 28.01.2015