GGSC
Keine Feststellung der Unwirksamkeit von Vertragsänderungen nach Fristablauf
Auch bei „wesentlichen“ Vertragsänderungen eines öffentlichen (Alt-) Rettungsdienstauftrages ist der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit verfristet, wenn der Vertragsschluss länger als ein halbes Jahr zurückliegt – auch ohne Kenntnis Dritter oder entsprechende „Belehrungen“ des Auftraggebers.
Vergaberechtlicher Bestandsschutz von vergaberechtswidrigen Altverträgen?
Länger als sechs Monate zurückliegende Vertragsschlüsse oder Vertragsänderungen müssen keinen absoluten Bestandsschutz genießen, auch wenn das OLG Schleswig davon ausgegangen ist, dass die Ausschlussfrist des § 101 b Abs. 2 GWB grundsätzlich auch für Altverträge gelten soll (s. vorigen Beitrag).
Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages wegen unzureichender Rüge
Nach der Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll es für die Begründung einer Rüge bzw. eines Nachprüfungsantrages nicht ausreichen, wenn „ins Blaue hinein“ Wertungsfehler gerügt werden. In der fehlenden Auskömmlichkeit von Konkurrenzangeboten soll kein zulässiger Grund für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens liegen.