GGSC
ordnungsgemäße Durchführung von Sammlungen
Das Land Rheinland-Pfalz hat als einziges Bundesland noch ein sog. Sammlungsgesetz, nach dem u.a. dann ein Sammlungsverbot erlassen werden kann, wenn keine genügende Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Sammlung gegeben ist. Dies ist z.B. bei unzutreffenden oder irreführenden Angaben zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken der Fall (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 02.07.2014, Az.: 7 B 10257/14.OVG).
Die Erhebung einer einheitlichen Grundgebühr pro Grundstück für die Abfallentsorgung ist zulässig
Sie darf aber nur die kalkulierten Fixkosten der Abfallentsorgung abdecken, die unabhängig von dem Umfang der Müllproduktion sind. Wird die Abfallentsorgung durch einen privaten Dritten durchgeführt, verlangt das Kostendeckungsprinzip, dass in der Gebührenkalkulation ein an diesen zu zahlendes Entgelt eingestellt wird, das nur kalkulierte Kosten enthält, die für die übertragene Aufgabe der Abfallentsorgung entstehen.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich in mehreren Parallel-Entscheidungen mit Fragen der abfallrechtlichen Planfeststellung befasst. (Beschlüsse vom 08.07.2014, Az.: 20 ZB 14.338, 14.364, 14.365 und 14.366). Die angegriffene Planfeststellung hatte die verkehrsmäßige Erschließung einer Deponie zum Gegenstand.
Gebührentatbestand
Das VG Göttingen hat sich in zwei Entscheidungen zur Bestimmtheit von Gebührentatbestand und Gebührenmaßstab bei Straßenreinigungsgebühren geäußert (Urteile v. 25.07.2014, Az.: 3 A 68/13 und 3 A 305/13).
Klage gegen Teilstilllegungsanordnung ohne Erfolg
Eine Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Teilstilllegungsanordnung blieb auch in der Berufungsinstanz ohne Erfolg. Dem beklagten Betreiber einer Anlage war die Reduzierung der Lagermenge für Bauschuttmaterial auf die genehmigte Höhe auferlegt worden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.07.2014, Az.: 12 LA 182/13).
Zuverlässigkeit bei Alttextil-Entsorgern
Mit dem OVG Saarlouis (Beschl. v. 06.10.2014, 2 B 348/14), dem OVG Bremen (Az.: 1 B 160/14) und dem BayVGH (Beschl. v. 08.09.2014, Az.: 20 ZB 14.1491 und 14.1492) haben drei weitere Obergerichte Bedenken gegen die Zuverlässigkeit für einschlägig bekannte Alttextil-Entsorger und die darauf gestützten Untersagungsanordnungen bestätigt.
Oberverwaltungsgericht zur straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für Alttextilcontainer
Das SächsOVG hat mit Beschluss v. 25.08.2014 (Az.: 3 A 748/13) u.a. entschieden, wann das Ortsbild durch Sammelcontainer übermäßig beeinträchtigt wird und welche Anzahl und Verteilung von Containern maßgeblich ist.
„Abfallschacht-Entscheidungen“ vor dem BVerwG
Die Klägerin, der als Eigentümerin eines Hochhauses die Stilllegung und den Verschluss von Abfallschächten auferlegt worden war, ist auch mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BVerwG erfolglos geblieben (Beschl. v. 07.10.2014, Az.: 4 B 22.14).
Möglichkeit der dauerhaften Ablagerung von Abfällen
„Bei der Festsetzung einer Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Pflichten nach § 5 Abs. 3 BImSchG kann die Möglichkeit der dauerhaften Ablagerung von Abfällen auf dem Betriebsgrundstück nicht berücksichtigt werden, wenn die erforderliche abfallrechtliche Planfeststellung oder Plangenehmigung fehlt und sie nicht zweifelsfrei zu erwarten ist“ (Leitsatz), hat der BayVGH in seinem Beschluss vom 30.09.2014, Az.: 22 ZB 13.579 entschieden.
Betreten eines Grundstücks und Fertigen von Bildaufnahmen auf Grundstück bei illegaler Abfallablagerung
Das OVG Berlin-Brandenburg hat sich in seinem Beschluss vom 05.09.2014 (Az.: OVG 11 N 118.12) mit den Voraussetzungen der Verpflichtung eines Grundstückseigentümers befasst, das Öffnen und Betreten seines Grundstücks sowie das Fertigen von Bildaufnahmen durch Mitarbeiter des Umweltamtes zu dulden.