GGSC
Neue Rechtsprechung
Die gewerblichen Sammlungen beschäftigen bundesweit Verwaltungsgerichte. Im Folgenden werden einige neue Entscheidungen vorgestellt. Immer wieder bemängelt wird die (vermeintlich) fehlende Trennung der Aufgaben von örE und für Anzeigen gewerblicher Sammlungen zuständiger Behörde.
Getrennt-Sammlung ab 01.01.2015
Nach § 11 Abs. 1 KrWG sind seit dem 01.01.2015 überlassungspflichtige Bioabfälle getrennt zu sammeln. Diese Verpflichtung besteht nicht uneingeschränkt, sondern steht unter einem Erforderlichkeitsvorbehalt. Dieser Erforderlichkeitsvorbehalt nimmt Bezug auf die Erfüllung der Verwertungspflichten nach § 7 Abs. 2 – 4 KrWG und die Anforderungen an die Rangfolge und Hochwertigkeit von Verwertungsmaßnahmen nach § 8 Abs. 1 KrWG.
Entsorgungsanordnung gegen Abfallerzeuger
Eine Entsorgungsanordnung gegen einen Abfallerzeuger ist zulässig, selbst wenn vorläufige Sicherungsmaßnahmen möglich wären. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat das OVG Berlin-Brandenburg die sofortige Vollziehung einer entsprechenden Entsorgungsanordnung einer Abfallbehörde für zulässig erklärt und den hiervon abweichenden Beschluss der Vorinstanz abgeändert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2014, Az.: OVG 11 S 42.14).
Begriff des Abfallerzeugers
Mit dem Begriff des Abfallerzeugers i.S.d. § 3 Abs. 5 KrW-/AbfG hat sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15.10.2014 (Az.: 7 C 1.13) ausführlich auseinandergesetzt. Die Klägerin war als Abfallerzeugerin für die Beseitigung von Löschwasser in Anspruch genommen worden, das aufgrund der zugesetzten Mittel und durch betriebliche Stoffe verunreinigt und als Abfall zur Beseitigung einzustufen war.
OLG Celle legt EuGH Frage vor
Das OLG Celle ist immer für eine Überraschung gut. Aktuell hat es im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH die Frage aufgeworfen, ob die Gründung eines Zweckverbandes einen öffentlichen Auftrag darstellen kann (Beschluss vom 17.12.2014, Az.: 13 Verg 3/13).
OLG Koblenz vertritt restriktive Auffassung
Aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 03.12.2014 ergeben sich Hinweise für zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten interkommunaler Kooperation (Az.: Verg 8/14). Durch den Beschluss hat das Oberlandesgericht Koblenz einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger untersagt, einen anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Wege der Zweckvereinbarung mit der Behandlung und Verwertung von Bioabfällen ohne vorheriges Vergabeverfahren zu beauftragen.
Erste Schritte zur Umsetzung
Mit Beschluss vom 7. Januar 2015 hat das Bundeskabinett Eckpunkte zur Umsetzung der europäischen Vergaberichtlinien und damit zur Reform des deutschen Vergaberechts vorgestellt. [GGSC] hatte jeweils über den Stand der Entwicklung der Reform auf EU-Ebene berichtet:
EuGH-Urteil vom 11.12.2014
Dringende Krankentransport- und Notfallkrankentransportdienste dürfen vorrangig und direkt an Freiwilligenorganisationen vergeben werden – vorausgesetzt, das rechtliche und vertragliche System für die Tätigkeit der Organisationen trägt zum sozialen Zweck und zu den Zielen der Solidarität und Haushaltseffizienz bei.
EuGH-Urteile vom Dezember 2014
Im Dezember 2014 sind drei Urteile des EuGH auf dem Wege der Vorabentscheidung ergangen, die sich jeweils mit dem Ausschluss eines Bieters befassen. Mit Urteil vom 11.12.2014 (Az.: C-440/13) entschied der EuGH, dass keine unionsrechtlichen Einwände bestehen, wenn der öffentliche Auftraggeber auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags verzichtet, obwohl die Voraussetzungen der Ausschlussgründe des Art. 45 RL 2004/18/EG nicht vorliegen und der Auftrag nicht an den einzigen verbliebenen Bieter vergeben wird, der zum vorläufigen Zuschlagsempfänger erklärt worden war.
Ausnahmevorschrift des § 17 Abs. 2 Nr. 4 KrWG
Beruft sich eine gewerbliche Sammlerin auf die Erfüllung der gesetzlichen Ausnahmevorschrift des § 17 Abs. 2 Nr. 4 KrWG, so ist sie hierfür im vollen Umfang darlegungs- und beweispflichtig. Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr dann, wenn die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll (BayVGH, Beschl. v. 28.07.2014, Az.: 20 CS 14.1313).