Neues Verpackungsrecht verkündet – zusätzliche Gelder für Kommunen

Vergangenen Freitag (17.07.2026) wurde das „Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt in seinen wesentlichen Teilen zum 12.08.2026 in Kraft. Aus dem bisherigen Verpackungsgesetz (VerpackG) wird das „Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)“.


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Bedeutung für Kommunen

Für Kommunen bedeutet dies zusätzliche Gelder – hier ca. 8 Mio. Euro pro Jahr für die Sammlungen von sog. Brühhilfen als Verpackungen (Teebeutel u.a.) über die kommunalen Bioabfallerfassungssysteme (§ 28 Abs. 4 VerpackDG) von den Systemen an die örE zu zahlen.

Ferner sind die Vorschriften zu den Abstimmungsvereinbarungen in §§ 27 ff. VerpackDG neu strukturiert und geringfügig angepasst.

Der Gesetzgeber ist bedauerlicherweise hinter den Forderungen der Kommunen zurückgeblieben, zur Durchsetzung der kommunalen Mitbenutzungsansprüche eine vereinfachte Regelung zu treffen. Auch [GGSC] hat sich hierfür im Rahmen der Anhörung des Deutschen Bundestags stark gemacht. Die Bundesregierung hat insoweit in Aussicht gestellt, nach Abschluss eines laufenden Fachgutachtens eine weitere Novellierung anzugehen.

[GGSC] stellt die wesentlichen Inhalte im neuen Newsletter Abfall in dieser Woche vor sowie im nächsten Online-Seminar „Umsetzung Verpackungsgesetz – Abstimmungsvereinbarung optimieren“ am 10.09.2026.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]