GGSC - Überlassungspflichten [GGSC]

Eine ganze Reihe von verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Untersagung gewerblicher Sammlungen beschäftigen aktuell die Obergerichte

In einigen Fällen geht es um die Klärung bislang nicht entschiedener Rechtsfragen im Umgang mit gewerblichen Sammlungen. Da vom Ausgang dieser Verfahren wichtige Auswirkungen auf die rechtssichere Untersagungspraxis von gewerblichen Sammlungen abhängen können, stellen wir ein paar bedeutsamere Verfahren kurz vor.

 Berlin, 31.08.2017

Im Streit um gewerbliche Sammlungen sind mehrere Entscheidungen zur sog. Irrelevanzschwelle ergangen

Das Verwaltungsgericht München hatte über die Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Alttextilien zu entscheiden. Die Untersagung war u.a. damit begründet worden, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Planungssicherheit und Organisationsverantwortung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers durch einen erheblichen Mengenentzug erfolge.

 Berlin, 16.08.2017

Untersagungen gewerblicher Sammlungen haben gerade unter dem Gesichtspunkt der Zuverlässigkeit des Sammlers die Verwaltungsgerichte intensiv beschäftigt

Dabei mussten die Gerichte sich auch zu dem sehr aktuellen Problem verhalten, wie mit einer auf die Unzuverlässigkeit des Sammlers gestützten Untersagungsverfügung umzugehen ist, wenn der klagende Sammler sein Unternehmen im Laufe des Gerichtsverfahrens aufgespaltet und seine Sammlungstätigkeit auf eine neue Gesellschaft übertragen hat.

 Berlin, 19.07.2017

Frage nach dem Ende der Abfalleigenschaft in Bezug auf Klärschlammkomposte

Das OVG Berlin-Brandenburg hat sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit der Frage nach dem Ende der Abfalleigenschaft in Bezug auf Klärschlammkomposte auseinandergesetzt und die hierzu ergangene Rechtsprechung des BVerwG weiterhin für anwendbar erklärt. Der Betreiber einer immissionsschutzrechtlich genehmigten offenen Mietenkompostierung, in der ganz überwiegend kommunale Klärschlämme kompostiert werden, wendet sich gegen eine nachträglich angeordnete Sicherheitsleistung in Millionenhöhe. Durch die Sicherheitsleistung sollen die sich aus § 5 Abs. 3 BImSchG ergebenden Betreiberpflichten abgesichert werden.

 Berlin, 13.07.2017

Die Aufstellung bedarf daher einer Genehmigung, die bei der Straßenbehörde zu beantragen ist

Wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, wird sie gegen Zahlung einer Sondernutzungsgebühr erteilt. Ob und bei wem Sondernutzungsgebühren für die Aufstellung von Containern im öffentlichen Straßenraum anfallen können, war Gegenstand von Entscheidungen des VG Berlin. Über die Höhe der Sondernutzungsgebühr hatte der VGH Hessen zu entscheiden.

 Berlin, 05.07.2017

Abfall oder Abwasser?

Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt sich in einer aktuellen Entscheidung u.a. mit der Frage der Abfalleigenschaft von Klärschlämmen. In der Beratungspraxis ist eine solche Abgrenzung im Hinblick auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten erforderlich.

 Berlin, 28.06.2017

Gewerbliche Sammlungen können u.a. untersagt werden, wenn Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit des Sammlers vorliegen oder überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über aktuelle Gerichtsentscheidungen.

 Berlin, 21.06.2017

§ 35 VerpackG

Das Verpackungsgesetzt tritt nach Art. 3 Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen am 1. Januar 2019 in Kraft. Bereits ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes erlangt die Übergangsvorschrift in § 35 VerpackG Wirksamkeit.

 Berlin, 31.05.2017

§ 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG macht dem gewerblichen Sammler Vorgaben zur Darlegung der Verwertung für seine Anzeige

Diese umfassen die vorgesehenen Verwertungswege einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Kapazitäten sowie eine Darlegung, wie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle im Rahmen der Verwertungswege gewährleistet ist.

 Berlin, 12.04.2017

Gewerbliche Sammlungen bleiben auch nach den Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts im Streit

Eine aktuelle Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wirft Fragen auf, ob die vom höchsten deutschen Verwaltungsgericht vorgegebenen Berechnungswege zur Prüfung der „Irrelevanzschwelle“ eingehalten werden.

 Berlin, 29.03.2017