GGSC - Überlassungspflichten [GGSC]
Aktuelle Rechtsprechung
Das Thema gewerbliche Sammlungen beschäftigt die Verwaltungsgerichte weiterhin. Nachfolgend stellen wir daher überblicksartig einige neue Entscheidungen aus der Spruchpraxis dar.
Ein Auslaufmodell?
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat sich in seinem Urteil vom 11.03.2015 ausführlich mit der Überlassungspflicht für gemischte Siedlungs- und Krankenhausabfälle beschäftigt. Es gelangt dabei zu der Erkenntnis, dass in bestimmten Einzelfällen bereits die thermische Verwertung eines Abfallgemisches in einer sog. R1-Anlage die Anschluss- und Benutzungspflicht des Gewerbetriebs entfallen lassen kann.
Neue Rechtsprechung
Im Zusammenhang mit der Untersagung gewerblicher Sammlungen wegen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit ist auf vier neuere Entscheidungen hinzuweisen. Hierbei handelt es sich um drei Urteile, die allesamt die Klagen gegen die Untersagung einer gewerblichen Sammlung aus Gründen der Unzuverlässigkeit abgelehnt haben (VG Gelsenkirchen, Urt. v. 10.02.2015, Az.: 9 K 5640/12; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 24.02.2015, Az.: 9 K 2303/13; VG Osnabrück, Urt. v. 13.03.2015, Az.: 3 A 91/14).
Untersagung gewerblicher Tätigkeiten
Gründe der Unzuverlässigkeit können zur Untersagung zahlreicher gewerberechtlicher Tätigkeiten im weiteren Sinne führen. Ausgehend vom gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsbegriff des § 35 GewO sind vergleichbare Prüfungsmaßstäbe anzulegen, was insbesondere durch die gesondert vorgestellte Entscheidung des OVG NRW in Bezug auf § 53 KrWG bestätigt wird.
Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften zur Rechtfertigung der Anordnung
Das aus Vorschriften der Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung folgende „Rückwärtsfahrverbot“ für Müllfahrzeuge kann die Verpflichtung des Überlassungspflichtigen rechtfertigen, Abfallbehältnisse an einen grundstücksfernen Aufstellort zu verbringen. Dies hat der Bayerische VGH in Anknüpfung an frühere Urteile erneut bestätigt.
§ 53 Abs. 2 Satz 1 KrWG setzt keinen Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften voraus
Eine Untersagungsverfügung wegen Unzuverlässigkeit des Antragstellers kann gem. § 53 Abs. 2, 3 KrWG auch auf solche Verstöße gestützt werden, die sich nicht unmittelbar aus abfallrechtlichen Vorschriften ableiten lassen. Diese bereits nach der alten Rechtslage geltende Auslegung des Begriffs der Unzuverlässigkeit für Sammler und Beförderer von Abfällen hat das OVG NRW nun ausdrücklich auch für § 53 Abs. 2 Satz 1 KrWG bestätigt.
Sächsisches Oberverwaltungsgericht zu § 17 KrWG
In einem Eilverfahren hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht als Beschwerdeinstanz – ähnlich wie bereits vorher das Verwaltungsgericht Dresden - private Angebote der Erfassung von Sperrmüll aus Haushalten als „gewerbliche Sammlungen“ i.S. von § 17 und 18 KrWG eingestuft.
Achtung abwarten!
GemIni hat unlängst den Entwurf eines Wertstoffgesetz vorgelegt und es stellt sich die Frage: Was kommt aus dem BMUB? Dem Vernehmen nach will das BMUB weiterhin auf die private Karte setzen: Systemträgerschaft durch duale Systeme, Finanzierung durch die Inverkehrbringer, die Kommunen als Zaungäste.
Neue Entwicklungen
Im Folgenden werden überblicksartig einige neue Entscheidungen und sonstige Entwicklungen zum Thema vorgestellt. Gewerbliche Sammlungen bekommen zunehmend Konkurrenz durch Modeketten, die Altkleider in Filialen zurücknehmen. Die Besonderheit dabei: nicht nur von der jew. Kette verkaufte Alttextilien werden zurückgenommen, auch Altkleider anderer Hersteller werden dabei angenommen.
Neue Rechtsprechung
Die gewerblichen Sammlungen beschäftigen bundesweit Verwaltungsgerichte. Im Folgenden werden einige neue Entscheidungen vorgestellt. Immer wieder bemängelt wird die (vermeintlich) fehlende Trennung der Aufgaben von örE und für Anzeigen gewerblicher Sammlungen zuständiger Behörde.