Aktuelles zu (Bundes-)Mindestlohn und Bundestariftreue/ Vergabebeschleunigung

Öffentliche Auftraggeber sollten bei etwaigen Vorgaben zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns über die aktuelle Anhebung der Werte für den Bundes-Mindestlohn informiert sein: Für die Zeit ab 01.01.2026 steigt der Stundenlohn insoweit von 12,82 € auf 13,90 €. Ab 2027 soll der Wert dann 14,60 € betragen.


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Mindestlohn

Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns kann auf der Website der Bundesregierung nachvollzogen werden: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-faq-1688186#:~:text=Der%20gesetzliche%20Mindestlohn%20wird%20in,die%20Erh%C3%B6hungen%20in%20Kraft%20treten.

Es wird empfohlen, jeweils zu prüfen, ob etwaige (landesrechtlichen) Vorgaben zu Vergabemindestlöhnen damit überhaupt noch oberhalb dieser Werte liegen.

Bundestariftreue/ Vergabebeschleunigung

Die Reformvorhaben des Bundes für eine Tariftreueregelung für Bundesstellen einerseits und der Beschleunigung europaweiter Vergaben andererseits (beide Vorhaben sind miteinander verknüpft) konnten dagegen bislang nicht abgeschlossen werden: Zwar fand zum Entwurf des Bundestariftreuegesetzes am 03.11.2025 eine Sachverständigenanhörung statt. Aus juristischer Sicht wurden dort keine grundlegenden Bedenken gegen den Entwurf geäußert, eher an konkreten Inhalten.

Es ist aber – offenbar entgegen der ursprünglichen Planungen – bislang und z.B. am 03.12.2025 nicht mehr zu einer dahingehenden Beschlussfassung gekommen. Vor allem ist laut Berichten (s.o.) wohl strittig, auf welchem Weg auch tarifliche Arbeitsbedingungen Eingang in die Tariftreue finden können.

Damit stellt sich die Frage, ob die Beschleunigungspläne der Bundesregierung für die Umsetzung von Vorhaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur- und Klimaneutralität aus dem Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes noch rechtzeitig greifen können. Am 06.10.2025 wurden sie im Bundestag beraten, seitdem tritt der Prozess offenbar auf der Stelle. Wir dürfen gespannt sein.

Notfalls müssen die infolge des Sonderfonds für 2026 zur Verfügung stehenden Mittel bei Oberschwellenvergaben dann auf der Grundlage der bisherigen Regeln aus GWB, VOB/A und VgV bzw. KonzV und VSVgV ausgeschrieben werden. [GGSC] berät Sie gern zu einer möglichst wirtschaftlichen Vergabe.

Link zur Homepage: www.ggsc.de

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]