Auskunftsmöglichkeit aus dem Gewerbezentralregister entfallen
Seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) am 01.06.2022 sind öffentliche Auftraggeber in Vergabeverfahren ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000,00 € sowie Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber ab Erreichen der EU-Schwellenwerte verpflichtet, vor einer Zuschlagserteilung eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchzuführen (§ 6 WRegG).
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