Der „lustlose“ Bieter – unzuverlässig?
Auftraggeber sind immer wieder damit konfrontiert, dass Bieter ein Angebot zwar fristgemäß abgeben, aber mit einem „Trick“ versuchen, die Bindefrist zu unterlaufen. Z.B. wird ein unvollständiges Angebot gelegt, das Nachforderungen fehlender Unterlagen zur Folge hat. Damit hält es der Bieter in der Hand, diese zu vervollständigen. Unterlässt er es, provoziert er den Ausschluss und kann auf diese Weise wieder von seinem Angebot Abstand nehmen, ohne sich die Bindefrist entgegenhalten zu müssen.
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