Neue – abgesenkte – Schwellenwerte für EU-Vergaben ab 2026

Am 22. Oktober wurden in den Verordnungen der Europäischen Union (EU) 2025/2150, 2025/2151, 2023/2497 und 2025/2512 die neuen Schwellenwerte für EU-Vergaben ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 veröffentlicht. Diese wurden im Vergleich zum letzten 2-Jahres-Zeitraum tatsächlich größtenteils (leicht) abgesenkt.


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Künftig geltende Werte

Künftig gelten z.B. folgende Werte:

  • Liefer- bzw. Dienstleistungsaufträge
    • Zentralstaatliche Auftraggeber (Bund): 140.000 € statt bisher 143.000 €
    • Sonstige öffentliche Auftraggeber (z.B. auf Landesebene, Kommunen): 216.000 € statt bisher 221.000 €
    • Sektorenauftraggeber: 432.000 € statt bisher 443.000 € (ebenso Bereich Verteidigung und Sicherheit)
  • Bauaufträge: 5.404.000 € statt bisher 5.538.000 €, ebenso Konzessionsvergaben.

Dass solche Werte auf der Grundlage von Artikel 9 der Richtlinie 2014/23 regelmäßig aktualisiert und neu vorgegeben werden, dient dem Ausgleich von Wechselkursschwankungen. Damit sollen europaweit für Unternehmen als potenzielle Bieter vergleichbare Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Werden diese Werte als Netto-Auftragswerte erreicht oder überschritten, sind europaweite Ausschreibungen durchzuführen. Öffentliche Auftraggeber müssen diese Werte schon jetzt berücksichtigen, wenn sie Ausschreibungen planen, die 2026 gestartet werden sollen.

Der rechtliche Rahmen richtet sich dann nach den Vergaberichtlinien der EU und den zur Ausfüllung erlassenen, nationalen Vorschriften wie v.a. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]