Öffentlicher Auftraggeber aufgrund Fördermittelbescheid?
Häufig stellt sich bei der Vorbereitung von Beschaffungen bzw. nach Veröffentlichung einer Ausschreibung die Frage, wann eine Einrichtung als öffentlicher Auftraggeber einzustufen ist mit der Folge, dass Bieter bei Oberschwellenvergaben gegen vermeintliche Rechtsverstöße in die Nachprüfung gehen können. Besonders heikel wird dies, wenn private Unternehmen Fördermittel erhalten und deren Nutzung an bestimmte Auflagen – z.B. zur Einhaltung des Vergaberechts – geknüpft ist. Die Vergabekammer Niedersachsen hat im Beschluss vom 19.06.2024 (VgK-11/2024) klargestellt, dass allein durch einen Fördermittelbescheid ein Unternehmen aber noch nicht zum als öffentlicher Auftraggeber wird. Diese Entscheidung ist von grundlegender Bedeutung für geförderte Einrichtungen, die nicht dem Vergaberecht unterliegen möchten.
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