GGSC - Vergaberecht [GGSC]
OLG Celle legt EuGH Frage vor
Das OLG Celle ist immer für eine Überraschung gut. Aktuell hat es im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH die Frage aufgeworfen, ob die Gründung eines Zweckverbandes einen öffentlichen Auftrag darstellen kann (Beschluss vom 17.12.2014, Az.: 13 Verg 3/13).
OLG Koblenz vertritt restriktive Auffassung
Aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 03.12.2014 ergeben sich Hinweise für zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten interkommunaler Kooperation (Az.: Verg 8/14). Durch den Beschluss hat das Oberlandesgericht Koblenz einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger untersagt, einen anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Wege der Zweckvereinbarung mit der Behandlung und Verwertung von Bioabfällen ohne vorheriges Vergabeverfahren zu beauftragen.
Erste Schritte zur Umsetzung
Mit Beschluss vom 7. Januar 2015 hat das Bundeskabinett Eckpunkte zur Umsetzung der europäischen Vergaberichtlinien und damit zur Reform des deutschen Vergaberechts vorgestellt. [GGSC] hatte jeweils über den Stand der Entwicklung der Reform auf EU-Ebene berichtet:
EuGH-Urteil vom 11.12.2014
Dringende Krankentransport- und Notfallkrankentransportdienste dürfen vorrangig und direkt an Freiwilligenorganisationen vergeben werden – vorausgesetzt, das rechtliche und vertragliche System für die Tätigkeit der Organisationen trägt zum sozialen Zweck und zu den Zielen der Solidarität und Haushaltseffizienz bei.
EuGH-Urteile vom Dezember 2014
Im Dezember 2014 sind drei Urteile des EuGH auf dem Wege der Vorabentscheidung ergangen, die sich jeweils mit dem Ausschluss eines Bieters befassen. Mit Urteil vom 11.12.2014 (Az.: C-440/13) entschied der EuGH, dass keine unionsrechtlichen Einwände bestehen, wenn der öffentliche Auftraggeber auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags verzichtet, obwohl die Voraussetzungen der Ausschlussgründe des Art. 45 RL 2004/18/EG nicht vorliegen und der Auftrag nicht an den einzigen verbliebenen Bieter vergeben wird, der zum vorläufigen Zuschlagsempfänger erklärt worden war.
Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages wegen unzureichender Rüge
Nach der Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll es für die Begründung einer Rüge bzw. eines Nachprüfungsantrages nicht ausreichen, wenn „ins Blaue hinein“ Wertungsfehler gerügt werden. In der fehlenden Auskömmlichkeit von Konkurrenzangeboten soll kein zulässiger Grund für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens liegen.
Vergaberechtlicher Bestandsschutz von vergaberechtswidrigen Altverträgen?
Länger als sechs Monate zurückliegende Vertragsschlüsse oder Vertragsänderungen müssen keinen absoluten Bestandsschutz genießen, auch wenn das OLG Schleswig davon ausgegangen ist, dass die Ausschlussfrist des § 101 b Abs. 2 GWB grundsätzlich auch für Altverträge gelten soll (s. vorigen Beitrag).
Keine Feststellung der Unwirksamkeit von Vertragsänderungen nach Fristablauf
Auch bei „wesentlichen“ Vertragsänderungen eines öffentlichen (Alt-) Rettungsdienstauftrages ist der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit verfristet, wenn der Vertragsschluss länger als ein halbes Jahr zurückliegt – auch ohne Kenntnis Dritter oder entsprechende „Belehrungen“ des Auftraggebers.
OLG Düsseldorf: Wartefrist nach § 101 a GWB darf nicht faktisch leerlaufen!
Fristen gelten - nach Auffassung des OLG Düsseldorf nicht um jeden Preis. Sogar die Einhaltung der (Mindest-) Wartefrist i.S. von § 101 a GWB kann im Ausnahmefall nicht ausreichen: Jedenfalls darf sie nicht so gewählt werden, dass sie von zehn Kalendertagen – feiertagsbedingt – faktisch auf drei Tage „verkürzt" wird.
Verfahren zur Verwertung von Rest- und Bioabfällen
Demnächst laufen einige Verträge über die Restabfallbehandlung und -verwertung aus und müssen neu vergeben werden. Gleichzeitig stehen – z.B. vor dem Hintergrund von § 11 KrWG – Ausschreibungen der öffentlichen Bioabfallverwertung an.