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„Das Strommarktdesign ist zentral für die Gestaltung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energieversorgung. Die Weichen, die wir heute stellen, werden unser Stromsystem auf Jahre prägen. Es ist deshalb wichtig, dass die künftigen Regelungen zum Marktdesign die Energiewende voranbringen sowie Systemstabilität und Versorgungssicherheit gewährleisten. Sie müssen das Marktprinzip wahren sowie Kosten und Komplexität so gering wie möglich halten. Unter diesen Prämissen hat der BDEW die Vorschläge, die das BMWK in seinem Strommarktpapier vorgelegt hat, intensiv analysiert.
Investitionsrahmen für steuerbare Kapazitäten
Insbesondere die vom BMWK vorgelegten Optionen eines Kapazitätsmechanismus hat die Energiebranche intensiv diskutiert und aufbauend darauf einen weiterentwickelten Vorschlag vorgelegt: Der BDEW fordert einen Integrierten Kapazitätsmarkt (IKM), bei dem die Festlegung des Absicherungsniveaus der Versorgungssicherheit in staatlicher Verantwortung liegt und bei der Erfüllung derselben alle Technologien einbezogen werden. Der Staat setzt den politischen und rechtlichen Rahmen, die Unternehmen investieren und stellen die erforderlichen Kapazitäten, Speicher und (Last-)Flexibilitäten zur Verfügung. Es ist aus unserer Sicht praktisch nicht umsetzbar und auch systematisch nicht richtig, die staatliche Verantwortung für die Festlegung des Absicherungsniveaus an die regionalen Energieversorger, an Hunderte Bilanzkreisverantwortliche, zu verteilen.
Der Integrierte Kapazitätsmarkt umfasst alle Technologien und Lösungen. Er integriert etablierte Instrumente wie das KWKG und ist gleichzeitig offen für Innovationen sowie neue Technologien. Der Integrierte Kapazitätsmarkt ist ein System, welches rasch und rechtssicher umgesetzt werden kann, der Energiewende dient und fairen Wettbewerb ermöglicht.
Investitionsrahmen für Erneuerbarer Energien
Auch die Chancen und insbesondere die aufkommenden Herausforderungen der zukünftigen Förderung Erneuerbarer Energien (EE) sind im BMWK-Papier klar und umfassend dargestellt. Das zukünftige Förderregime muss markteffizienten Anlageneinsatz fördern und neue EE-Anlagen systemdienlich allokieren. Produktionsabhängige Fördermodelle scheinen dafür langfristig nur bedingt geeignet, daher unterstützt der BDEW als zukünftiges Förderdesign die Wahl eines produktionsunabhängigen Fördermodells, vorausgesetzt, die Methodik der EU-rechtlich notwendigen Erlösabschöpfung ist möglichst einfach, praktikabel und für die Realisierung von Neuanlagen risikoarm. Diese muss zwingend gemeinsam mit Marktakteuren und Verbänden erarbeitet werden. Da eine Implementierung zum Januar 2027 nicht realistisch erscheint, spricht sich der BDEW dafür aus, zunächst ein Modell zu nehmen, dass eine größere Nähe zu dem bestehenden Modell aufweist, wie der so genannte zweiseitige Differenzvertrag mit Marktwertkorridor. Wesentlich ist hierbei, dass dann aber Strommengen und nicht Zeiträume, wie bisher, gefördert werden.
Bei der Umsetzung jeder der vorgeschlagenen Optionen muss aus Sicht des BDEW unbedingt darauf geachtet werden, dass der für die EE-Zielerreichung notwendige Hochlauf der Erneuerbaren Energien nicht gefährdet wird und hohes Vertrauen in den Investitionsstandort Deutschland weiterhin gegeben ist. Dies kann nur im intensiven Austausch mit der Branche geschehen.“
Die vollständige BDEW-Stellungnahme zum BMWK-Papier „Strommarkt der Zukunft“ finden Sie hier.