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Der Eigenkapitalzins ist wichtig für die Planungen und Investitionen in den Um- und Ausbau der Strom- und Gasnetze für die Energiewende. Zu den Folgen und zur aktuellen Debatte erklärt der Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder die Verteilnetze betreiben, über die mehr als 90 Prozent der Erneuerbaren Energie-Anlagen ihren Strom ins Netz einspeisen:
„Sollte der EK-Zins im angedachten Umfang gesenkt werden, könnte das zu einem Bumerang für den Klimaschutz werden. Denn mit dem Aus- und Umbau der Strom- und Gasnetze steht und fällt die Energiewende: ob Kohle, Atom, Sonne oder Wind – ohne Netz kein Strom. Hinzu kommen die neuen Aufgaben der Sektorenkopplung, um den Klimaschutz auch im Verkehrssektor durch den Ausbau der Ladesäulen für Elektromobilität voranzubringen. Und die Digitalisierung der Energienetze, damit die Stromversorgung auch künftig sicher bleibt: Smarte Netze gleichen das schwankende Stromangebot aus immer mehr Erneuerbaren Energie-Anlagen mit der Stromnachfrage vor Ort aus. Sie halten auf diese Weise das Netz stabil und sorgen für Versorgungssicherheit – also Daseinsvorsorge im besten Sinne.
All diese Aufgaben zeigen: Der Investitionsbedarf ist bereits hoch und wird enorm steigen, denn die „heiße“ Phase, um unsere deutlich ambitionierteren Klimaziele bis 2030 zu erreichen, beginnt jetzt. Diese Transformation unserer Infrastrukturen gibt es nicht zum Nulltarif. Die Verteilnetzbetreiber stehen zwar bereit, jedoch kann die Finanzierung ihrer Investitionen durch Kapitalgeber ein Nadelöhr werden. Umso weniger ist zu verstehen, warum bei wachsenden Herausforderungen und Unsicherheiten nun über eine Beschränkung der Refinanzierung nachgedacht wird.
Denn der Aus- und Umbau der Netze wiederum erfolgt über Jahre hinweg und ist mit vielen offenen Fragen und Risiken der Energiewende sowie neuer Technologien wie Wasserstoff verbunden: Für Kapitalgeber ist das auch immer ein Wagnis. Um sie von einem Investment zu überzeugen, brauchen diese Business Angels des Klimaschutzes eine Risikoprämie als Anreiz – das genau ist der Eigenkapitalzins.
Die Bundesnetzagentur sollte diese Anforderungen beim EK-Zins berücksichtigen und durch eine angemessene Höhe den kommunalen Verteilnetzbetreibern die nötige Investitionssicherheit geben und so den Aus- und Umbau der Strom- und Gasnetze absichern. Die Verteilnetzbetreiber stehen parat, benötigen jedoch Finanzierung durch Kapitalgeber.
Die EK-Zins-Höhe ist eine Richtungsentscheidung für die heiße Phase der Energiewende: Geht es darum, Kosten zu sparen oder Investitionen in Energiewende und Klimaschutz anzureizen? Wir dürfen keine Zeit verlieren, weil sonst dringend nötige Investitionen in den Umbau des Energiesystems nicht rechtzeitig erfolgen“.