Deutsche Umwelthilfe zum Balkonkraftwerke-Gesetz: „Verpasste Chance für Verbraucherinnen und Verbraucher“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das Gesetz zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten aus dem Bundesjustizministerium, das morgen in letzter Instanz vom Bundesrat beschlossen werden soll, als unzureichend. Um den Boom bei Balkonkraftwerken aufrechtzuerhalten und damit auch Mieterinnen und Mietern Teilhabe an der Energiewende zu ermöglichen, muss das Gesetz dringend konkretisiert werden.


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Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz:

„Marco Buschmann und das Bundesjustizministerium verhindern die Chance auf ein ambitioniertes und verbraucherfreundliches Balkonkraftwerke-Gesetz. Die Leidtragenden sind einmal mehr Mieterinnen und Mieter, die nach der anderthalbjährigen Hängepartie um das Gesetz vor den nächsten Herausforderungen stehen. Gut ist zwar, dass es zukünftig gesetzlich verboten ist, die Anbringung von Balkonkraftwerken durch überzogene Vorgaben zur Installation zu verhindern. Diese bis dato völlig übliche Verhinderungstaktik von Vermieterinnen und Vermietern haben wir bereits erfolgreich in zwei Verfahren angefochten. In der Gesetzesbegründung bleibt jedoch völlig unklar, wie die Vorgaben zu bewerten sind. Solange nicht klar geregelt ist, welche Anforderungen bei der Anbringung von Balkonkraftwerken zulässig sind, werden viele Mieterinnen und Mieter weiter vor Gericht ziehen müssen. Die Interessen der Eigentums- und Immobilienverbände scheinen dem FDP-geführten Justizministerium aber wichtiger zu sein als Verbraucherschutz und Energiewende. Damit Mieterinnen und Mieter endlich Planungssicherheit bei der Energiewende zu Hause haben, muss das Gesetz dringend nachgebessert werden.“

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel