Energieaudits für Unternehmen noch 2015
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Große Unternehmen sollen verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen sogenannte Energieaudits durchzuführen. Dies soll erstmals bis zum 5. Dezember dieses Jahres geschehen und danach alle vier Jahre, teilte die Bundesregierung am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie bei der Beratung des von ihr vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373) mit.
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