Eon-RWE-Mega-Deal vor EU-Gericht

Gericht lehnt Klage ab - VKU zur Urteilsverkündung

Im Rechtsstreit um ein milliardenschweres Tauschgeschäft zwischen Eon und RWE hatten mehrere Energieversorgungsunternehmen, darunter zehn Kommunalversorger, gegen die Genehmigung der Transaktion durch die Wettbewerbsbehörden der EU-Kommission geklagt.


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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat die Genehmigung geprüft und am heutigen Mittwoch laut Pressemitteilungen die Klagen abgelehnt und damit die Entscheidung der Kommission bestätigt.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zum Urteil:

„Wir als Verband haben die gerichtliche Überprüfung der Freigabeentscheidung unterstützt. Wenn zwei ganz große Player in der Energiewirtschaft, die in der Vergangenheit Wettbewerber waren, zu einer Partnerschaft kommen, verändert das die grundlegende Architektur der Energiewirtschaft. Die Entscheidung des Europäischen Gerichts muss jetzt genauer analysiert werden. Aus VKU-Sicht ist allerdings der Teil der Transaktion, der die Übernahme der Innogy durch E.ON betrifft und der Gegenstand einer separaten Genehmigung der EU-Kommission war, der wettbewerblich wichtigere. Hier ist eine separate Klage anhängig, für die wir uns eine genauere Prüfung der Argumentation durch das Gericht wünschen.“

Hintergrund: 2019 hatten Eon und RWE ein milliardenschweres Tauschgeschäft besiegelt. Die Transaktion hatte angesichts der neu formierten Marktdominanz für Unmut in der Kommunalwirtschaft gesorgt. Deshalb hatten die Kläger gegen die Freigabeentscheidung der EU-Kommission zur Übernahme von Erzeugungs-Assets und des Handelsgeschäfts der Eon durch RWE zwei Nichtigkeitsklagen beim Gericht der Europäischen Union eingereicht. Sie werfen den beiden Großkonzernen vor, mit der Transaktion den Wettbewerb einzuschränken.

Gerichtsurteile: 

Die Klage des deutschen Stadtwerks enercity gegen die von der Kommission erteilte Genehmigung des Erwerbs von E.ON Erzeugungsanlagen durch RWE wird als unzulässig abgewiesen (europa.eu)

Die Klage der deutschen Stromerzeugerin EVH gegen die von der Kommission erteilte Genehmigung des Erwerbs von Vermögenswerten von E.ON durch RWE wird abgewiesen (europa.eu)

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel