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Parallel dazu wurden die Bedingungen für die zweite Auktion für erneuerbaren Wasserstoff im Rahmen der Europäischen Wasserstoffbank veröffentlicht.
Legislativpaket „Dekarbonisierte Gase und Wasserstoff“
Das Paket „Dekarbonisierte Gase und Wasserstoff“ definiert kohlenstoffarmen Wasserstoff als einen Kraftstoff, der im Vergleich zu fossilem Gas 70 Prozent weniger Treibhausgasemissionen verursacht. Es verlangt eine spezifische Methodik zur Bewertung der Emissionen von kohlenstoffarmem Wasserstoff. Der Entwurf eines delegierten Rechtsakts beschreibt eine solche Methodik. Der Entwurf wird fast ein Jahr vor der gesetzlichen Frist für seine Verabschiedung veröffentlicht und bietet der Industrie und den Investoren frühzeitig Sicherheit für den weiteren Weg.
Einfacherer Netzanschluss und Rabatte
Im Rahmen des Legislativpakets können kohlenstoffarme Kraftstoffe von einem einfacheren Anschluss und Zugang zum bestehenden Gasnetz sowie von Rabatten auf grenzüberschreitende und Einspeisetarife profitieren. In Ergänzung des Marktdesigns und der rechtlichen Definition von erneuerbarem Wasserstoff wird dieser delegierte Rechtsakt den während dieser Amtszeit der Kommission geschaffenen Rahmen vervollständigen. Ziel ist es, die Entwicklung eines voll funktionsfähigen Wasserstoffmarktes zu unterstützen, der sowohl Angebot als auch Nachfrage abdeckt.
Weitere Schritte
Nach der Konsultation wird die Kommission die Rückmeldungen berücksichtigen und dem Europäischen Parlament und dem Rat den endgültigen Entwurf des delegierten Rechtsakts vorlegen. Diese haben dann zwei Monate Zeit, die Vorschläge zu prüfen und sie vor der endgültigen Annahme durch die Kommission entweder anzunehmen oder abzulehnen.
Weitere Informationen
Die vollständige Pressemitteilung
Die Konsultation