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Die Kommission erkennt an, dass diese staatlichen Maßnahmen unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein können und hat in ihren Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 erstmals Kriterien für die Prüfung festgelegt, ob Kapazitätsmechanismen mit den Beihilfevorschriften im Einklang stehen.
Die Mitgliedstaaten müssen vor allem nachweisen können, dass die Maßnahmen erforderlich sind. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die Kapazitätsmechanismen so gestaltet sind, dass sie den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht verzerren. Zum Beispiel dürfen sie nicht bestimmte Erzeuger oder Technologien übermäßig bevorzugen oder Barrieren errichten, die den Stromfluss zwischen EU-Ländern behindern.
Im Rahmen der Sektoruntersuchung – der ersten, die auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften durchgeführt wird – werden zunächst Informationen bei einer repräsentativen Stichprobe von Mitgliedstaaten eingeholt, die Kapazitätsmechanismen eingeführt haben oder deren Einführung erwägen. Diese Länder sind Belgien, Kroatien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Polen, Portugal, Spanien und Schweden.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Die Regierungen haben ein berechtigtes Interesse daran, eine ausreichende Stromversorgung zu gewährleisten – Stromausfälle sollten den Haushalten und Unternehmen erspart bleiben. Meine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Investitionen in die Stromversorgung nicht bestimmte Erzeuger oder Technologien übermäßig bevorzugen oder den grenzüberschreitenden Handel behindern. In einigen Fällen wäre es zum Beispiel effizienter, in eine bessere Verbindung zwischen den Stromnetzen der EU-Länder zu investieren, anstatt neue Kraftwerke zu bauen.
Mit dieser Sektoruntersuchung wird den Mitgliedstaaten die klare Botschaft übermittelt, dass bei der Einführung von Kapazitätsmechanismen die EU-Beihilfevorschriften einzuhalten sind, und zudem ein Beitrag zum Ziel der Kommission geleistet, in Europa eine echte Energieunion aufzubauen."
Im Rahmen der Untersuchung werden Informationen über die Kapazitätsmechanismen gesammelt, damit insbesondere geprüft werden kann, ob sie eine ausreichende Stromversorgung gewährleisten, ohne den Wettbewerb oder den Handel im EU-Binnenmarkt zu verzerren. Die Untersuchung ergänzt die Strategie der Kommission für die Energieunion, mit der ein vernetzter, integrierter und sicherer Energiemarkt in Europa geschaffen werden soll.
Notwendigkeit der Kapazitätsmechanismen
Immer mehr Mitgliedstaaten bringen ihre Sorge darüber zum Ausdruck, dass im Jahr 2020 das Stromangebot den Bedarf möglicherweise nicht mehr decken kann, da wegen Unsicherheiten am Markt und regulatorischen Eingriffen nicht ausreichend in die Stromversorgung investiert wird. Zudem muss der Bedarf auch dann vollständig gedeckt werden, wenn die Stromerzeugung aus den schwankungsanfälligen erneuerbaren Quellen nicht ausreicht (etwa weil zu einem bestimmten Zeitpunkt weniger Wind- oder Sonnenenergie zur Verfügung steht).
Kapazitätsmechanismen sind Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten getroffen werden, um sicherzustellen, dass das Stromangebot mittel- und langfristig der Nachfrage entspricht. Sie sollen Investitionen zur Schließung der erwarteten Kapazitätslücken unterstützen und Versorgungssicherheit gewährleisten. Typischerweise werden den Kapazitätsanbietern als Gegenleistung dafür, dass sie bestehende Kapazitäten aufrechterhalten oder in zur Sicherung der Stromversorgung benötigte neue Kapazitäten investieren, durch die Kapazitätsmechanismen bestimmte Vorteile geboten, die über die mit dem Verkauf von Strom auf dem Markt erzielten Einkünfte hinausgehen. Mit den Kapazitätsmechanismen kann potenziell nicht nur die Stromerzeugung, sondern auch die Nachfragesteuerung (z. B. Anreize für Haushalte und Unternehmen, ihren Stromverbrauch zu Spitzenzeiten zu verringern) unterstützt werden.
Umfang der Sektoruntersuchung
Die Kommission wird zunächst ausgewählten Behörden und Marktteilnehmern in elf EU-Ländern (Belgien, Kroatien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Polen, Portugal, Spanien und Schweden) unterschiedliche Fragenkataloge vorlegen. Bis Ende 2015 wird sie die Antworten auswerten und dann ihre vorläufigen Feststellungen zur Stellungnahme unterbreiten. Die endgültigen Ergebnisse sollen Mitte 2016 veröffentlicht werden.
Mithilfe der Sektoruntersuchung möchte die Kommission die bereits bestehenden oder ins Auge gefassten Kapazitätsmechanismen besser verstehen. Ferner wird sie prüfen, ob bestimmte Gestaltungsmerkmale der Kapazitätsmechanismen den Wettbewerb zwischen Kapazitätsanbietern verzerren oder den grenzüberschreitenden Handel behindern.
Mit der Sektoruntersuchung wird die Umsetzung der im Juli 2014 in Kraft getretenen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen ergänzt und unterstützt. Zudem vervollständigt die Sektoruntersuchung den Legislativvorschlag der Kommission für die Gestaltung des Strommarkts im Rahmen der EU-Strategie für die Energieunion.