VKU: Auch Verteilnetzbetreiber brauchen beim Umbau auf Wasserstoff Planungssicherheit

Der Entwurf für ein „Drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ enthält Regelungen für einen Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff sowie Regeln zur Finanzierung für das Wasserstoff-Kernnetz

Anlässlich einer Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages zum Entwurf sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:


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„Wasserstoff ist ein elementarer Baustein der Energiewende und eine der Schlüsseltechnologien der Zukunft. Es ist richtig, dass die Bundesregierung den Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur vorantreiben will. Wir begrüßen, dass die Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Methan gelten soll. Das ist mit Blick auf eine volkswirtschaftlich sinnvolle Energie- und Wärmeversorgung gerade in der Umbauphase wichtig.

Wir brauchen nicht nur für die Kernnetzbetreiber Planungssicherheit. Auch die Verteilnetzbetreiber benötigen verlässliche Regelungen. Deshalb müssen auch sie von Anfang an in der Gesetzgebung berücksichtigt und eingebunden werden, damit sie die bestehende Infrastruktur für Wasserstoff umbauen und bei Bedarf gegebenenfalls für eine Flächenversorgung bereitstehen können.

Kernnetz- und Verteilnetzbetreiber benötigen für die Energiewende den Rückenwind der Bundesregierung. Notwendig ist ein stabiler, planungssicherer und auskömmlicher Förderrahmen. Wir begrüßen, dass der privatwirtschaftliche Aufbau des Kernnetzes durch ein Amortisationskonto und gedeckelte, bundesweit einheitliche Netzentgelte abgesichert werden soll. Was bisher fehlt, ist ein vergleichbares Finanzierungsmodell für die Verteilnetzbetreiber. Auch für sie und ihre Wasserstoffprojekte muss ein investitionsfreundlicher Finanzierungsrahmen geschaffen werden.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel