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Darunter ist ein Gesetzgebungsvorschlag, der unter anderem die Marktmacht der EU-Mitglieder bei Gaseinkäufen stärken soll. Der Entwurf gegen die hohen Energiepreise sieht im Notfall Regeln für gemeinsame Gaseinkäufe vor, die für niedrigere Einkaufspreise sorgen sollen. Im Gesetzgebungsvorschlag enthalten sind auch Maßnahmen, die die hohen Energiepreise direkt angehen sollen, darunter die Möglichkeit, einen dynamischen Höchstpreis festlegen zu können.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Wir begrüßen grundsätzlich, dass die EU-Kommission weiterhin an der marktlich-wettbewerblichen Ordnung der Energiewirtschaft festhält und weiterhin von einem generellen Preisdeckel absieht. Das könnte zum einen die Position der EU-Staaten im internationalen Wettbewerb um Gasmengen schwächen und damit das Ziel der Versorgungssicherheit konterkarieren. Des Weiteren würde dies ein Systemwechsel weg von der marktlichen Energiewirtschaft bedeuten. Gemeinsame Gaseinkäufe sind ein starkes Zeichen für den Zusammenhalt Europas. Damit können die EU-Staaten ihre Verhandlungsposition stärken und bessere Einkaufspreise erzielen.“
Wichtig ist nach Angaben des VKU, dass die Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Umsetzung und Anwendung erhalten. So können nationale Notfallmaßnahmen wie der Abwehrschirm schneller greifen. Im Ernstfall oder wenn Maßnahmen nicht ausreichen, können die Mitgliedstaaten schnell reagieren, beziehungsweise kurzfristig nachsteuern.
Kritisch zu bewerten sind die angekündigten rückwirkenden Preiskorrekturen am Gasspotmarkt auf bereits festgestellte Spotpreise. Obwohl die konkrete Umsetzung noch offen ist, stellen diese in ihrer Reichweite und potenziellen Rückwirkungen auf andere Märkte als schwer abzuschätzende Markteingriffe dar und sollten sorgfältig geprüft werden. In diesem Kontext ist auch der dynamische Preiskorridor zu sehen, der auf diesem Korrekturmechanismus aufbauen soll.
Die EU-Kommission hat außerdem angekündigt, die Beihilferegeln noch vor Monatsende anzupassen. Der VKU appelliert, bei der Anpassung des beihilferechtlichen Rahmens Erleichterungen zu schaffen, damit nationale Unterstützungsprogramme zügig umgesetzt werden können. Auch Stadtwerke müssen schnell auf Liquiditätshilfen von Bund und Ländern zurückgreifen können, sollten weiter steigende Beschaffungskosten und Sicherungseinlagen dies notwendig machen.
Wir bauen darauf, dass sie ebenfalls zu den von der Bundesregierung angekündigten Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen im Abwehrschirm Zugang erhalten und setzen darauf, dass sich Bund und Länder bei ihrem nächsten Treffen konsequent auf eine Lösung in diesem Sinne verständigen. Zuletzt hatten die Länder sich für einen Schutzschirm eingesetzt.
Über den heute vorgestellten Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission werden die Staats- und Regierungschefs voraussichtlich am kommenden Freitag beraten.