VKU zum Kabinettsbeschluss: Gebäudeenergiegesetz ist ein Wechselbad der Gefühle

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die Reform des viel diskutierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert Nachbesserungen.


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Dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Der vorliegende Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz stürzt viele Energieexperten in ein Wechselbad der Gefühle. Die Entschlossenheit und das Tempo, mit denen die Bundesregierung die längst überfällige Energie- und Wärmewende vorantreiben will, verdienen Respekt und Anerkennung. Aber auch deutliche Kritik: Der Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes löst an vielen Stellen auch Kopfschütteln aus.

Wärmenetze sind für die Wärmewende von zentraler Bedeutung, vor allem in städtischen Gebieten. Deshalb ist es richtig, dass der Transport von erneuerbarer Wärme nun im öffentlichen überragenden Interesse steht. Dennoch bleiben den wesentlichen Hürden und Unsicherheiten für den Ausbau von Wärmenetzen bestehen: Die Anforderung an Wärmenetze, dass diese nur dann als Erfüllungsoption gelten, wenn der Anteil von erneuerbarer Wärme und Abwärme bis 2030 bei 50 Prozent, beziehungsweise bis 2035 bei 65 Prozent liegt, ist für viele Wärmenetze aufgrund der langjährigen Realisierungszeiträumen von Großprojekten zeitlich und technisch nicht erreichbar. 

Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, die vollständige Umstellung des Verteilnetzes auf Wasserstoff und grüne Gase wird statt im Jahr 2045 bereits im Jahr 2035 gefordert. 

Die Zeit für die Umstellung ist viel zu knapp. Netzbetreiber können die Vorgaben unmöglich fristgerecht erfüllen. Deshalb sollten die Fristen verlängert werden. Zumindest Übergangsfristen sind dringend notwendig - zum Beispiel für Wärmenetze beim Einsatz von KWK-Anlagen, beim Vorliegen einer Transformationsplanung sowie bei Härtefällen.

Als mögliche Optionen sollten auch dezentrale KWK-Anlagen und Brennstoffzellen im Gesetz berücksichtigt werden: Diese können vor allem in großen und oft kommunalen Gebäuden zum Einsatz kommen, die nicht effizient ohne einen unverhältnismäßigen Umbau auf Basis von Wärmepumpen versorgt werden können.

Wärme ist ein lokales Produkt. Mit dem Instrument der „kommunalen Wärmeplanung“ können vor Ort die besten und effizientesten Lösungen entwickelt werden. Wir unterstützen die Bundesregierung, dieses Instrument durch ein Bundesgesetz noch vor der Sommerpause mit dem Gebäudeenergiegesetz zu verzahnen.

In der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz haben wir immer gefordert, dass Netzbetreiber bei der Umstellung des Netzes auf Wasserstoff nicht pauschal in Regress genommen werden dürfen. Deshalb begrüßen wir, dass der noch im Referentenentwurf vorgesehene Schadenersatzanspruch von Gebäudeeigentümern gegenüber Gasnetzbetreibern angepasst wurde. So soll dieser Anspruch bei nicht erfolgter Umstellung des Netzes entfallen, wenn der Gasverteilnetzbetreiber für die Entstehung der verursachten Mehrkosten nicht verantwortlich ist.

Nach dem Kabinettsbeschluss kommt es nun auf die Parlamentarier an. Sie können die wesentlichen Mängel des Gesetzentwurfes beseitigen, damit die Wärmewende auch in der Praxis Fahrt aufnehmen kann. Das betrifft insbesondere auch die Verknüpfung mit der ausstehenden Gesetzgebung zur kommunalen Wärmeplanung. Dies halten wir für entscheidend, um die Dekarbonisierung der Wärme erfolgreich zu meistern – zielgemäß und technologisch flexibel. Denn die Transformation muss im lokalen Kontext eines Versorgungsgebiets integriert betrachtet und umgesetzt werden.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V.