Wachstumschancengesetz

VKU: „Hängepartie bei Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen ist aufgelöst“
 
Zum Beschluss des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar zum Wachstumschancengesetz erklärt Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer:


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„Wir begrüßen den Beschluss zur Umsatzsteuer für Gas und Wärme in diesem Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich.
 
Die Koalition hat entschieden, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz wie derzeit gesetzlich vorgesehen bis zum Ablauf des 31. März 2024 gelten und nicht wie von ihr ursprünglich beschlossen vorzeitig mit Ablauf des 29. Februar 2024 enden soll.
 
Das ist richtig und gut so. Die Klarheit war erforderlich, die lange Hängepartie ist aufgelöst.

Eine vorgezogene Steuererhöhung hätte Gas und Strom für alle wieder früher verteuert. Dies hätte im völligen Widerspruch zu den debattierten Hilfen für die Wirtschaft gestanden.
 
Die in Art. 30 Nr. 2 vom Bundestag beschlossene Änderung des § 28 Abs. 5 und 6 UStG entfällt nach der Empfehlung des Vermittlungsausschusses in der hiernach neu in Art. 21 gefassten Änderung des UStG.
 
Zwar bedarf der im Vermittlungsausschuss gefasste Beschluss noch der Bestätigung von Bundestag und Bundesrat. Der Bundestag soll bereits morgen (23. Februar 2024), über das geänderte Gesetz beschließen. Die anschließende Befassung des Bundesrates ist für seine nächste Sitzung am 22. März 2024 vorgesehen. Hier ist allerdings nicht mehr mit einer erneuten Änderung zu diesem Sachverhalt zu rechnen.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V.