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„Grundsätzlich muss beim Anmelden des Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden“, so Sabine Völker, Leiterin des Straßenverkehrsamtes der Kreisverwaltung. „Der vorgeschriebene Versicherungsschutz besteht aber natürlich nur dann, wenn die entsprechenden Rechnungen auch beglichen werden.“ Fließt kein Geld, melden die Versicherer ihre säumigen Kunden dem Kreis und das Straßenverkehrsamt fordert den Halter auf, unverzüglich einen neuen Versicherungsschutz nachzuweisen. „Dies geschieht auch im Interesse möglicher Unfallgegner. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist mit Blick auf die möglichen finanziellen und rechtlichen Folgen alles andere als ein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat“, macht Völker unmissverständlich deutlich.
Weitere Gründe für die Androhung einer Zwangsstilllegung waren im abgelaufenen Jahr unterlassene Änderungen in den Fahrzeugpapieren (1.428) und festgestellte Mängel am Fahrzeug (631). Weil Fahrzeughalter trotz Aufforderung keine entsprechenden Versicherungs- oder Steuerzahlungsnachweise vorlegten, mussten die Außendienstmitarbeiter des Ennepe-Ruhr-Kreises in 1.477 Fällen mit der zwangsweisen Stilllegung beauftragt werden. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Steigerung von 29 Fällen. Erfahrungsgemäß wirkt der persönliche Besuch häufig Wunder. Nur in einem von zehn Fällen entfernen die Außendienstmitarbeiter am Ende tatsächlich das Siegel vom Kennzeichen.
Stichwort Fahrzeuge im Ennepe-Ruhr-Kreis
Ende letzten Jahres waren im Ennepe-Ruhr-Kreis 237.710 Fahrzeuge zugelassen. Dazu zählten 187.354 Personenkraftwagen, 19.342 Motorräder, 16.118 Anhänger und 8.521 Lastkraftwagen. 222.157 Fahrzeuge waren mit dem Kennzeichenkürzel „EN“ unterwegs, 15.553 mit dem Kennzeichenkürzel „WIT“. Seit der Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung im November 2012 und der damit wieder möglichen Ausgabe durch das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises ist die Zahl der „WIT“-Kennzeichen damit von seinerzeit noch 65 auf fast mittlerweile über 15.500 angestiegen.