Alte Führerscheine müssen innerhalb bestimmter Fristen umgetauscht werden

Alte Führerscheine müssen innerhalb bestimmter Fristen umgetauscht werden
Alte Führerscheine müssen innerhalb bestimmter Fristen umgetauscht werden

Landratsamt Enzkreis bietet bürgerfreundlichen Online-Service

Es ist eine verpflichtende Vorgabe der EU: Alte Papier- und Scheckkarten-Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in neue umgetauscht werden. Um diese aufwändige Aktion zeitlich zu strukturieren und Engpässe zu vermeiden, hat die Bundesregierung nun einen abgestuften Zeitplan beschlossen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Darin ist abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins beziehungsweise vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ein Stichtag festgelegt, bis zu dem der Führerschein spätestens umgetauscht sein muss. Der früheste Termin ist der 19. Januar 2022, der späteste der 19. Januar 2033. (zu den genauen Fristen vgl. Anlage).

Bundesweit geht es um etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, sowie um weitere rund 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine aus der Zeit zwischen dem 1.1.1999 und dem 18.1.2013. Im Enzkreis sind von der Umtauschaktion rund 88.000 Inhaber eines Papier- und 78.000 Inhaber eines Kartenführerscheins betroffen.

„Der neue Führerschein ist fälschungssicher und 15 Jahre gültig. Der alte verliert nach Ablauf der Umtauschfrist seine Gültigkeit. Das kann insbesondere bei Auslandsreisen zu erheblichen Problemen führen“, betont Claus-Dieter Wälder, Leiter der Fahrerlaubnisbehörde beim Straßenverkehrs- und Ordnungsamt.

Wer im Enzkreis wohnt, kann den Führerschein-Umtausch bequem über den Online-Service auf der Homepage des Landratsamtes (https://www.enzkreis.de/Serviceportal/Online-Service) beantragen. Die Bearbeitung, Bestellung und Produktion des Führerscheines bei der Bundesdruckerei werden in der Folge vollständig digital abgewickelt. Dafür muss lediglich der vorhandene Führerschein, ein gültiges Identifikationspapier wie zum Beispiel ein Personalausweis sowie ein aktuelles biometrisches Passbild eingescannt und zusammen mit dem digitalen Antrag übermittelt werden.

Die für den Umtausch anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 24 Euro kann beim Online-Antrag direkt mittels Kreditkarte, PayPal, PayDirekt, GiroPay oder ganz klassisch durch Überweisung beglichen werden. Alternativ kann der Umtausch-Antrag auch beim Bürgermeisteramt der jeweiligen Wohnortgemeinde gestellt werden; eine persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes ist nicht notwendig.

Überhaupt wird der Gang auf´s Amt im Enzkreis zunehmend der Vergangenheit angehören, schließlich baut das Landratsamt sein digitales Angebot immer mehr aus. Seit einigen Jahren schon bietet die Kreisverwaltung ein Service-Portal für Online-Dienstleistungen, bei dem von Beginn an gerade bei Führerscheinanträgen landesweit Pionier-Arbeit geleistet wurde. „Um das Angebot noch attraktiver zu machen, haben wir auch dieses Modul gerade um eine vielfältige Online-Bezahlfunktion erweitert“, wie Wälder berichtet. „Unser Ziel ist jedenfalls, dass die Bürgerinnen und Bürger des Enzkreises so gut wie alle Leistungen der Führerscheinstelle bequem von zu Hause aus in Anspruch nehmen können.“

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Enzkreises unter https://www.enzkreis.de/.

Landratsamt Fürstenfeldbruck direkter Link zum Artikel