Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Verordnung

Die Bundesregierung will die Altfahrzeug-Verordnung ändern. In dem Entwurf (19/20350) der "Dritten Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung" verweist sie auf neue EU-Vorgaben an "Regime der erweiterten Herstellerverantwortung".


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Diese ergeben sich aus der Richtlinie (EU) 2018/815. Laut Entwurf sollen die Vorgaben, die nicht bereits durch bestehendes Recht umgesetzt sind, eins zu eins in nationales Recht überführt werden. Der Bundestag muss der Verordnung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen.

Neben der Erweiterung von Informationspflichten sieht der Entwurf unter anderem Regelungen zur Bevollmächtigung vor. Damit soll es laut Entwurf Herstellern ohne Niederlassung in Deutschland ermöglicht werden, einen in Deutschland niedergelassenen Bevollmächtigen mit der Wahrnehmung der Hersteller-Pflichten zu beauftragen.

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