Tagesanzeiger - Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung im Zusammenhang mit der Cannabis-Teillegalisierung

Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung im Zusammenhang mit der Cannabis-Teillegalisierung

Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Grafschaft Bentheim weist auf geänderte Regelungen in der Fahrerlaubnisverordnung hin, die mit der Einführung des Cannabisgesetzes einhergehen. Sie zielen auf die Sicherstellung der Fahreignung ab.


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Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Grafschaft Bentheim weist auf geänderte Regelungen in der Fahrerlaubnisverordnung hin, die mit der Einführung des Cannabisgesetzes einhergehen. Sie zielen auf die Sicherstellung der Fahreignung ab.


„Das Autofahren unter Cannabiseinfluss hat nicht nur ein Bußgeld zur Folge. Unter Umständen kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde auch eine Fahreignungsprüfung verhängen“, berichtet Mechthild Kramer, Leiterin der Straßenverkehrsabteilung. Das ist der Fall, wenn der Verdacht auf Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit besteht, kann aber auch bei Überschreiten des Grenzwertes in Betracht kommen. Mechthild Kramer betont: „Gefährlich ist nicht nur das Fahren unter Alkohol-, sondern auch unter Cannabiseinfluss. Cannabis führt zu einer verlangsamten Reaktionszeit, Konzentration und Aufmerksamkeit sind stark eingeschränkt. Oft kommt noch Müdigkeit hinzu.“ Mehrere Studien hatten zudem gezeigt, dass Verkehrsteilnehmende unter Cannabiseinfluss häufig langsamer fahren und es vielfach zu Problemen beim Spurhalten kommt. Angesichts der vielfältigen Risiken rät Kramer daher: „Wer Cannabis konsumiert hat, sollte unbedingt ausreichende Wartezeiten einhalten, bevor er oder sie wieder am Straßenverkehr teilnimmt.“

Weitere Auskunft zum Thema gibt die Deutsche Verkehrswacht auf ihrer Internetseite: https://www.verkehrswacht.de/themen/cannabis/.

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