Anzahl der MPU-Begutachtungen sinkt weiter

Die Anzahl der Begutachtungen ist weiter rückläufig. Alkoholauffälligkeit ist weiterhin der Hauptgrund für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Dies berichtet die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt), die die bundesweite Statistik jährlich fortschreibt.


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Insgesamt 70.135 MPU gab es im Jahr 2025 – dies sind fast 7 Prozent weniger als im Vorjahr. Dabei betrafen die MPU-Gutachten der 15 aktiven amtlich anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) mit rund 40 Prozent am häufigsten Alkohol-Fragestellungen. Es folgen Gutachten zu den Fragestellungen betreffend „Drogen und Medikamente“ mit etwa 21 Prozent (2024: 25 Prozent).

Bei den Ergebnissen der MPU gab es gegenüber dem Vorjahr keine relevanten Veränderungen. Die Quoten blieben unverändert: Von den 70.135 begutachteten Personen waren knapp 58 Prozent „geeignet“ und rund 38 Prozent ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Etwa 4 Prozent erhielten die Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.

Das MPU-Gutachten ist die Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person zum aktuellen Zeitpunkt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist und somit eine Fahrerlaubnis erhalten oder neu erteilt bekommen kann beziehungsweise die Fahrerlaubnis behalten kann. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Empfehlung einer Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung möglich. Dann kann die Fahrerlaubnis, wenn die zuständige Behörde der Teilnahme an dem Kurs zugestimmt hatte, nach der erfolgreichen Absolvierung neu erteilt werden.

BAST Bundesanstalt für Straßenwesen direkter Link zum Artikel