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Am 24. November 2023 fasste er auf Initiative von Niedersachsen eine Entschließung, in der er die Bundesregierung auffordert, entsprechende rechtliche, steuerliche, technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen auf den Weg zu bringen.
Laden in beide Richtungen
Ziel des bidirektionalen Ladens ist es, die Energie eines E-Autos nicht nur zum Fahren zu nutzen, sondern während der Standzeit auch an das Stromnetz zurückgeben zu können - zum Beispiel um hohe Netzbelastungen auszugleichen.
Potential für Energiewende
Diese Technologie bietet aus Sicht des Bundesrates ein enormes Potential, um den Stromhaushalt effizienter zu gestalten und Energie intelligent zwischenzuspeichern. Sie sei daher von großer Relevanz für die Energiewende: Bidirektionales Laden könne dazu beitragen, volkswirtschaftliche Kosten zu senken und die dezentrale Stromerzeugung sowie -speicherung zu fördern, zudem erhielten Nutzer einen Kostenvorteil für den Betrieb ihrer Elektrofahrzeuge. Dies stelle einen Anreiz für den Bau oder die Erweiterung privater Photovoltaik-Anlagen dar, betont der Bundesrat.
Einige wenige E-Fahrzeuge verfügten bereits jetzt über die Möglichkeit bidirektionalen Ladens. Sinnvoll sei es jedoch, auch Bestandsfahrzeuge mit der erforderlichen digitalen Technik nachzurüsten. Dafür solle die Bundesregierung sorgen.
Entscheidung liegt bei Bundesregierung
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen der Länder befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.