Bundesrat stimmt Änderungen bei Kfz-Haftpflicht nicht zu
Vom Bundestag beschlossene Änderungen im Kfz-Haftpflichtrecht erhielten am 2. Februar 2024 keine Zustimmung im Bundesrat - sie können daher nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um über einen Kompromiss zu verhandeln.
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