Dynamisierung von Finanzhilfen für die Radverkehrsförderung

Eine Dynamisierung von Finanzhilfen für die Radverkehrsförderung ist laut Bundesregierung nicht mit Artikel 104b Absatz 2 Satz 7 Grundgesetz (GG) vereinbar. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Artikel 104b umfasst. Satz 7 in Absatz 2 lautet: „Die Finanzhilfen sind im Zeitablauf mit fallenden Jahresbeträgen zu gestalten.“


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Zugleich verweist die Bundesregierung in der Vorlage auf eine frühere Antwort  zur Radverkehrsförderung. Danach seien im Klima- und Transformationsfonds (KTF) in der 21. Wahlperiode zur Unterstützung der  Bundesmittel in Höhe von rund 1,93 Milliarden Euro eingeplant.

Diese Mittel verteilten sich unter anderem auf Zuweisungen an die Länder zum Bau von Radschnellwegen (rund 349 Millionen Euro), auf Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm Stadt und Land (rund 1,22 Milliarden Euro), auf die Förderung der aktiven Mobilität (rund 306 Millionen Euro) und auf das Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen (rund 49 Millionen Euro).

Hinzu kämen Mittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative, in der Radverkehrsmaßnahmen als Bestandteil einzelner Förderprogramme förderfähig sind. Darüber hinaus seien in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 Bundesmittel für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen in Höhe von 600 Millionen Euro ausgewiesen sowie für den Aus- und Neubau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen 70 Millionen Euro.

Deutscher Bundestag direkter Link zum Artikel