Elektro-Autos parken in Rostock auf bewirtschafteten öffentlich gewidmeten Parkplätzen kostenlos

Nach der neuen Parkgebührenordnung parken Elektro-Autos auf bewirtschafteten öffentlich Parkplätzen kostenlos

Das gilt für alle Fahrzeuge mit einem „e"-Kennzeichen (rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, sogenannte Plug-In-Hybride und Wasserstoff-Fahrzeuge) und solche mit blauer e-Plakette (für im Ausland zugelassene Autos).


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Zu diesen Parkplätzen gehören zum Beispiel der Kirchenplatz in Warnemünde, der Parkplatz auf der Silohalbinsel und alle mit Automaten bewirtschafteten Straßenrandparkplätze.

Privat bewirtschaftete Parkplätze wie von der Parkhaus Gesellschaft Rostock GmbH (PGR) zum Beispiel im Stadthafen, der inRostock GmbH, der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde oder anderen Privateigentümern bewirtschaftete Parkplätze fallen nicht darunter. Die Nutzer sollten deshalb unbedingt die Beschilderung an den Parkscheinautomaten beachten. Es gibt keine Befreiung von den dortigen StVO-Regelungen. Das heißt, die maximalen Parkzeiten gelten auch für Elektroautos. Die Parkdauer ist mit Parkscheiben zu dokumentieren. Die Gebührenbefreiung gilt nur für Rostock, andere Städte haben andere Regelungen.

Hanse- und Universitätsstadt Rostock direkter Link zum Artikel